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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Unterschiedliche Behandlung von Sponsoren / unentgeltliches Sponsoring
von: sporty ()
Datum: 19.09.2018

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Sportverein und haben verschiedene Sponsoren. Wir haben einen befreundeten, auch gemeinnützigen Verein, ein Orchester, das zu einer Spendenaktion aufruft. Für diesen Verein möchten wir auf unserem Sportplatz Bandenwerbung machen. Andere Unternehmen, die bei uns Werbung machen, müssen einen entsprechenden Satz dafür bezahlen. Bei diesem Verein möchten wir aber kein Geld verlangen. Ist das für uns einfach möglich oder kommen wir da mit unserer Gemeinnützigkeit in Bedrängnis?

Über Ihre Antwort freue ich mich schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen
sporty

Re: Unterschiedliche Behandlung von Sponsoren / unentgeltliches Sponsoring
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.09.2018

Das wäre möglich. Es gibt ja die Regelung zur teilweisen Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Einrichtungen (§ 58 Nr. 2 AO). Danach ist das ohne Bedenken zulässig.
Der Verzicht auf die Einnahme ist dann die faktische Mittelweitergabe.