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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mahngebühren
von: LuHa ()
Datum: 18.09.2018

Hallo zusammen,

ein Anzeigenkunde für unser Programmheft hat auch nach 1. Mahnung noch nicht bezahlt. Bei der zweiten, und letzten, Mahnung würde ich nun auch Mahngebühren ansetzen wollen. Meine Fragen dazu:

- Wie hoch können diese Mahngebühren sein bzw. was wäre angemessen?
- In welchen Bereich sind die Mahngebühren später zu buchen? Wirtsch. Geschäftsbetrieb, da die Rechnungssumme auch dort zu buchen ist?

Danke und Gruß
LuHa

Re: Mahngebühren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.09.2018

Angemessen heißt hier Sachkosten (Porto, Papier usf.) plus Arbeitsaufwand.
5 bis 10 Euro sollten da gerechtfertigt sein.
Gebucht wird das dort, wo auch der Rechnungsbetrag gebucht wird.