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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
freie rücklagen rückwirkend
von: hego ()
Datum: 13.09.2018

hallo

Re: freie rücklagen rückwirkend
von: hego ()
Datum: 13.09.2018

bei mir besteht eine unklarheit bezüglich der rückwirkenden bildung von freien rücklagen eines gemeinnützigen vereines.
es wird aller 3 jahre eine steuererklärung erstellt, also anfang 2019 für die jahre 2016, 2017 und 2018.
es können freie rücklagen nach aktuellem gesetzesstand für 2 jahre rückwirkend aufgestellt werden.
kann ich jetzt bei der steuerklärung 2016 die ich anfang 2019 mit abgebe noch die freien rücklagen für 2014 und 2015 bilden bzw. ausnutzen, da bei der erklärung (anfang 2016) für 2013, 2014 und 2015 dies unterblieben ist ?

Re: freie rücklagen rückwirkend
von: pfeffer ()
Datum: 13.09.2018

Man muss hier unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt der Rücklagenbildung und der Angabe in der Steuererklärung.
Grundsätzlich wären die Rücklagen mit dem Jahresabschluss auszuweisen. Wann der zu erstellen ist, ist freilich nicht so klar.
Praktisch bedeutet das: Man kann Rücklagen (im Zweifel mit rückdatierten buchhalterischen Nachweisen), so lange bilden, solange noch keine Steuererklärung abgegeben ist.

Re: freie rücklagen rückwirkend
von: hego ()
Datum: 13.09.2018

Könnte dies der Kassenwart formlos tun oder muss der Vorstand dazu eine Sitzung abhalten ?
Eine Ausweisung der Rücklagenbildung erfolgt doch ausschließlich bei der Erstellung der Steuererklärung, und diese wird ja auch nicht rückwirkend datiert sondern erfolgt beispielsweise im März 2019 auch für 2016 ?

Re: freie rücklagen rückwirkend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.09.2018

Könnte dies der Kassenwart formlos tun oder muss der Vorstand dazu eine Sitzung abhalten ?

# Zuständig ist der Vorstand. Das erfordert auch einen entsprechenden Beschluss.

Eine Ausweisung der Rücklagenbildung erfolgt doch ausschließlich bei der Erstellung der Steuererklärung,

# Nein, wie gesagt im Rahmen des Jahresabschusses.

Re: freie rücklagen rückwirkend
von: hego ()
Datum: 13.09.2018

bedeutet dies das neben der einfachen einnahme/überschussrechnung,, die nur erträge und aufwendungen bzw. gewinn/verlust und die kasenbestände am jahresende ausweist zusätzlich eine vermögensaufstellung erfolgen muss die die rücklagen ausweist ?

Re: freie rücklagen rückwirkend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.09.2018

Ja, zumindest die Rückklagen müssen in einer Nebenrechnung dargestellt werden.