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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verkürzte Geldspende
von: LuHa ()
Datum: 07.09.2018

Hallo zusammen,

oft diskutiert - bei einer verkürzten Geldspende (Verzicht auf Begleichung einer Rechnung für Sachen durch Erhalt einer Spendenquittung) handelt es sich ja um eine Geld- und keine Sachspende, richtig?

Verbuche ich das dann einfach als Ausgabe (Begleichung der Rechnung) und Einnahme (Spende durch Rechnungsausstellenden)?

Gruß
LuHa

Re: Verkürzte Geldspende
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.09.2018

Es handelt sich in der Tat um eine Geldspende. Wegen des Saldierungsverbots müssen Rechnung und Spende aber gebucht werden. Also eine Ertrags- und eine Aufwandsbuchung, die über ein Verrechnungskonto ausgeglichen werden.

Re: Verkürzte Geldspende
von: LuHa ()
Datum: 14.07.2019

Lieber Herr Pfeffer,

eine Rückfrage habe ich hierzu noch: Aufwand und Ertrag fallen hier ja ggf. in verschiedene Zweckbereiche. Das ist dennoch korrekt?

D.h. konkret: es entsteht ein Aufwand im Zweckbetrieb, der eigentlich gar nicht existiert hat?

Gruß
LuHa

Re: Verkürzte Geldspende
von: pfeffer ()
Datum: 15.07.2019

Wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde, würde schon sie in den ideellen Bereich fallen.
Es muss also eine entsprechenden Aufteilung zwischen Zweckbetrieb und ideellen Bereich vorgenommen werden.

Re: Verkürzte Geldspende
von: LuHa ()
Datum: 15.07.2019

Naja, aber wenn die Rechnung doch z.B. für Bewirtung (Getränkelieferant) ausgestellt ist (d.h. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), dann fällt sie doch nicht in den ideellen Bereich?

Re: Verkürzte Geldspende
von: pfeffer ()
Datum: 15.07.2019

Doch, es ist ja eine Spende. Was mit der Spende passiert ist eine andere Frage.