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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
geldwäschegesetz
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 24.08.2018

Hallo,

die Bank, bei der eines unserer Vereinskonten (wir sind ein gemeinnütziger e.V.) geführt wird, möchte jetzt von allen Vorstandsmitgliedern die Ausweiskopien und Steuer-ID-Nr. haben wegen des neuen Geldwäschegesetzes haben.
Sie verweisen darauf, dass sie für jedes Konto diese Angaben vom Kontoinhaber, jeden anderen Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten erheben müssten.

Das kommt mir sehr merkwürdig vor. Ist das wiklich so?

Danke

Re: geldwäschegesetz
von: Kizu ()
Datum: 24.08.2018

Rechtsgrundlage ist das
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG
vom 23.06.2017.

Unsere Banken (zwei gemeinnützige Vereine, zwei verschiedene Kreditinstitute) wollten bisher noch nichts von uns wissen. Soweit ich es verstanden habe (man berichtige mich bitte ggfs.), können die Banken die Steuer-ID-Nr. auch beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.

Re: geldwäschegesetz
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 27.08.2018

Bei uns hat eben auch nur eine unserer Banken diese Angaben gefordert. Ich finde es einfach merkwürdig, dass bei gemeinnützigen Institutionen, die ja regelmäßig vom Finanzamt gecheckt werden, private Steuernummern der Vorstände erfragt werden. Zumal die Vorstände ja auch keine "wirtschaftlich Berechtigen" sind, da sie nicht mehr als 25% Anteile besitzen.