Aufwendungen Probenbetrieb - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 19.08.2018
Hallo zusammen,
das ist hoffentlich meine letzte Frage ;-)
Ich hab nun begriffen, dass im ideelen Bereich nur Einnahmen gehören, für die der Verein keine direkte Gegenleistung erbringt, also Spenden, Förderungen, Mitgliedsbeiträge etc.
Bei uns (ein Chor) gibt es aber keine Mitgliedsbeiträge. Wir finanzieren uns stattdessen über sog. Projektbeiträge. Wer bei uns ein Projekt mitsengen will (bestehnd aus einer 2-3monatigen Probenphase und dann einem Konzert), muss einen Projektbeitrag bezahlen. Da es für den Projektbeitrag also eine Gegenleistung gibt (nämlich die Projektteilnahme), sehe ich die Projektbeiträge im ideelen Bereich, korrekt?
Wo ich mir aber nicht sicher bin, das sind die Aufwendungen für unseren Chorleiter und Probenassistenten. Wir halten einen Probenbetrieb für die Projekte aufrecht, indem wir unserem Chorleiter monatliche Honorare bezahlen. Diese Honorare werden teilweise über Zuschüsse/Fördermitgliedsbeiträge finanziert. Das reicht aber nicht aus und es wird deshalb auch Geld aus den Projektbeiträgen zur Bezahlung der Honorare verwendet. Welchem Bereich muss ich dann die Aufwendungen für die Honorare zuordnen? Ideel, Zweckbetrieb oder aufteilen? Aufteilen, aber nach welchem Schlüssel?
Vorab danke für Eure Tipps!