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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwendungen Probenbetrieb - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 19.08.2018

Hallo zusammen,
das ist hoffentlich meine letzte Frage ;-)

Ich hab nun begriffen, dass im ideelen Bereich nur Einnahmen gehören, für die der Verein keine direkte Gegenleistung erbringt, also Spenden, Förderungen, Mitgliedsbeiträge etc.
Bei uns (ein Chor) gibt es aber keine Mitgliedsbeiträge. Wir finanzieren uns stattdessen über sog. Projektbeiträge. Wer bei uns ein Projekt mitsengen will (bestehnd aus einer 2-3monatigen Probenphase und dann einem Konzert), muss einen Projektbeitrag bezahlen. Da es für den Projektbeitrag also eine Gegenleistung gibt (nämlich die Projektteilnahme), sehe ich die Projektbeiträge im ideelen Bereich, korrekt?

Wo ich mir aber nicht sicher bin, das sind die Aufwendungen für unseren Chorleiter und Probenassistenten. Wir halten einen Probenbetrieb für die Projekte aufrecht, indem wir unserem Chorleiter monatliche Honorare bezahlen. Diese Honorare werden teilweise über Zuschüsse/Fördermitgliedsbeiträge finanziert. Das reicht aber nicht aus und es wird deshalb auch Geld aus den Projektbeiträgen zur Bezahlung der Honorare verwendet. Welchem Bereich muss ich dann die Aufwendungen für die Honorare zuordnen? Ideel, Zweckbetrieb oder aufteilen? Aufteilen, aber nach welchem Schlüssel?

Vorab danke für Eure Tipps!

Re: Aufwendungen Probenbetrieb - welcher Bereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.08.2018

Da es für den Projektbeitrag also eine Gegenleistung gibt (nämlich die Projektteilnahme), sehe ich die Projektbeiträge im ideelen Bereich, korrekt?

# Wegen der Gegenleistung wäre das Im Zweckbetrieb zu verorten.

Das reicht aber nicht aus und es wird deshalb auch Geld aus den Projektbeiträgen zur Bezahlung der Honorare verwendet. Welchem Bereich muss ich dann die Aufwendungen für die Honorare zuordnen?

# Wo das Geld herkommt spielt hier keine Rolle. Wenn die Chorleiter und Probenassistenten teilweise auch für die Projekte eingesetzt werden, wären die Kosten aufzuteilen. Hier wird das am besten zeitanteilig erfolgen.

Re: Aufwendungen Probenbetrieb - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 19.08.2018

Danke!

"Da es für den Projektbeitrag also eine Gegenleistung gibt (nämlich die Projektteilnahme), sehe ich die Projektbeiträge im ideelen Bereich, korrekt?"

# Wegen der Gegenleistung wäre das Im Zweckbetrieb zu verorten.
--> Sorry, meinte ich natürlich auch. Hatte mich dummerweise verschrieben!

# Wo das Geld herkommt spielt hier keine Rolle. Wenn die Chorleiter und Probenassistenten teilweise auch für die Projekte eingesetzt werden, wären die Kosten aufzuteilen. Hier wird das am besten zeitanteilig erfolgen.

naja, eigentlich werden die Chorleiter und Probenassistenten ausschließlich für die Projekte eingesetzt; Sollten dann vielleicht doch alle Aufwendungen dem Zweckbetrieb zugeordnet werden? Dann hätten wir übrigens im ideelen Bereich einen großen Überschuss, der dann gedanklich zur Deckung im Zweckbetrieb eingesetzt werden könnte. Ist das okay so?

Andererseits ist ein Teil der Projekte ja aber auch das abschließende Konzert; hier werden in manchen Fällen Spenden gesammelt, die auch für die Bezahlung des Chorleiters eingesetzt werden. Hier ist aber auch zu bedenken, dass der Chorleiter für das Dirigieren beim Konzert ein Extra-Honorar erhält. Daher würde ich die Konzerte gerne gesondert betrachten und je nachdem ob Spenden gesammelt oder Karten verkauft werden die Einnahmen und Ausgaben des Konzerts komplett entweder im ideelen Bereich oder im Zweckbetrieb einordnen (das Thema hatten wir ja schon).

Re: Aufwendungen Probenbetrieb - welcher Bereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.08.2018

naja, eigentlich werden die Chorleiter und Probenassistenten ausschließlich für die Projekte eingesetzt; Sollten dann vielleicht doch alle Aufwendungen dem Zweckbetrieb zugeordnet werden?

# Dann ja.

Dann hätten wir übrigens im ideelen Bereich einen großen Überschuss, der dann gedanklich zur Deckung im Zweckbetrieb eingesetzt werden könnte. Ist das okay so?

# Das ist kein Problem, weil beides im steuerbegünstigten Bereich liegt.

Hier ist aber auch zu bedenken, dass der Chorleiter für das Dirigieren beim Konzert ein Extra-Honorar erhält. Daher würde ich die Konzerte gerne gesondert betrachten und je nachdem ob Spenden gesammelt oder Karten verkauft werden die Einnahmen und Ausgaben des Konzerts komplett entweder im ideelen Bereich oder im Zweckbetrieb einordnen

# Da spricht grundsätzlich nichts dagegen.