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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Probenwochenende - welcher Bereich
von: Georg70374 ()
Datum: 15.08.2018

Hallo zusammen,
unser Chor (ein Verein) organisiert regelmäßig Probenwochenenden. Zweck dieser WEs ist es, intensiv für das nächste Konzert zu proben. Die Probenwochenenden werden über Teilnehmerbeiträge finanziert.

Ist es korrekt wenn sowohl die Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen als auch die Ausgaben für Unterkunft/Verpflegung etc. im ideelen Bereich erfasst werden? Denn die Wochenenden dienen ausschließlich unserem Vereinszweck, nämlich der Förderung von Kunst, in dem Fall der Musik, indem musikalische Werke einstudiert werden.

Re: Probenwochenende - welcher Bereich
von: LuHa ()
Datum: 16.08.2018

Die TN-Beiträge müssen in jedem Fall in den Zweckbetrieb gebucht werden, da Einnahmen.

Re: Probenwochenende - welcher Bereich
von: Georg70374 ()
Datum: 16.08.2018

... und die Aufwendungen können dann im ideelen Bereich bleiben?

Re: Probenwochenende - welcher Bereich
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.08.2018

Grundsätzlich folgen die Aufwendungen den Einnahmen. Wenn sie nicht direkt zugeordnet werden können, wird geschätzt. - also ein entsprechender Aufteilungsschlüssel verwendet.