Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 15.08.2018
Hallo Forum,
ich versuch's noch mal mit nem neuen Thread:
wir sind ein gemeinnütziger Trägerverein für einen Chor. Vereinszweck gem. Satzung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Wir unternehmen jedes Jahr eine Konzertreise. Nebenei lernen wir aber auch Land und Leute kennen, Diese Konzertreise werden durch öffentliche Kulturförderungen sowie durch Teilnehmerbeiträge finanziert.
Letztes Jahr entstand infolge großzügig kalkulierte Teilnehmerbeiträge ein Überschuss. Meine Frage ist, in welchem Bereich die Konzertreise buchhalterisch zu erfassen ist. Ideel, Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Ein kleines Beispiel
Variante 1:
Förderung: 100
Teilnehmerbeiträge: 200
Aufwand: 250
Variante 2:
Ändert sich was, wenn ein Defizit erzielt wird, also Aufwand 350 beträgt?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe!