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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 15.08.2018

Hallo Forum,
ich versuch's noch mal mit nem neuen Thread:
wir sind ein gemeinnütziger Trägerverein für einen Chor. Vereinszweck gem. Satzung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Wir unternehmen jedes Jahr eine Konzertreise. Nebenei lernen wir aber auch Land und Leute kennen, Diese Konzertreise werden durch öffentliche Kulturförderungen sowie durch Teilnehmerbeiträge finanziert.
Letztes Jahr entstand infolge großzügig kalkulierte Teilnehmerbeiträge ein Überschuss. Meine Frage ist, in welchem Bereich die Konzertreise buchhalterisch zu erfassen ist. Ideel, Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Ein kleines Beispiel
Variante 1:
Förderung: 100
Teilnehmerbeiträge: 200
Aufwand: 250

Variante 2:
Ändert sich was, wenn ein Defizit erzielt wird, also Aufwand 350 beträgt?

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.08.2018

Diese Fragen wurden doch in den anderen Thread allesamt beantwortet!

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 15.08.2018

... noch nicht wohin der Überschuss nun zu buchen ist. Es hieß der Überschuss darf nicht im Zweckbetrieb landen, wohin den aber sonst? Im ideelen Bereich?

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.08.2018

Der Überschuss wird ja nicht gebucht, sondern entsteht entsprechend der Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben.

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 15.08.2018

Das ist klar. Aber wenn ich für ein Projekt im Zweckbetrieb mehr Einnahmen als Ausgaben buche, schlägt im Zweckbetrieb für dieses Projekt ein Überschuss zu Buche. Hierzu hieß es im anderen Thread.

"Das hieße der Überschuss würde im Zweckbetrieb landen.
# Nein, das ist ausgeschlossen, weil es sich um keine wirtschaftliche Einnahme handelt."

Aber der Überschuss ist ja nun mal da? Muss ich dann alles im wirtschafltichen Geschäftsbetrieb buchen, nur weil "versehentlich" ein Überschuss entstanden ist?

Wie wäre es wenn ich einfach einen pauschalen Teil der Einnahmen, der über die Ausgaben hinausgehen (= Überschuss) in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umbuche?

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.08.2018

Das verstehe ich jetzt nicht.
Wirtschaftliche Einnahmen (Leistungstausch) werden im wirtschaftlichen Bereich (hier Zweckbetrieb) gebucht. Die nichtwirtschaftlichen (Spenden, Zuschüsse) im ideellen Bereich.
Die Kosten werden entsprechend aufgeteilt. Ein entsprechender Aufteilungsschlüssen wäre zu ermitteln.

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 15.08.2018

Nach welchen Aufteilungsschlüssel soll ich die Kosten denn aufteilen? Der Förderbescheid fördert die Reise als ganzes, also sowohl die Konzerte als auch die "touristischen" Elemente. Könnten die Kosten vielleicht nach dem Verhältnis Förderung/Teilnehmerbeiträge aufgeteilt werden? Dann würde aber in jedem Bereich (d.h. ideel und Zweckbetrieb) für dieses Projekt ein Überschuss entstehen.

Mal auf mein Biespiel: angewandt:
Förderung: 100 --> Ideel
Teilnehmerbeiträge: 200 --> Zweckbetrieb
Aufwand: 250 --> aufteilit in 1/3 ideel und 2/3 Aufwand.

Wäre das zu vertreten?

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.08.2018

Könnten die Kosten vielleicht nach dem Verhältnis Förderung/Teilnehmerbeiträge aufgeteilt werden?

# Ja, das würde sich anbieten, weil eine sachliche Zuordnung (nach tatsächlichem Verbrauch) nicht möglich sein wird. Das genannte Schema finde ich schlüssig.

Dann würde aber in jedem Bereich (d.h. ideel und Zweckbetrieb) für dieses Projekt ein Überschuss entstehen

# Das ist kein Problem.

Re: Konzertreisen - welcher Bereich?
von: Georg70374 ()
Datum: 15.08.2018

Vielen Dank!