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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Entgeltzahlung Vorstand
von: Susanne F ()
Datum: 13.08.2018

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein mit einem ehrenamtlichen Vorstand. Dies ist so in der Satzung festgelegt.

Wir bieten im Rahmen eines neuen Projektes Schulungen an und zahlen den Referenten dafür ein Honorar.
Die Referenten rekrutieren wir aus unseren Mitgliedern. Darf auch jemand aus dem Vorstand als Referent beauftragt werden und dafür ein Honorar erhalten? Ohne dass wir dazu eine extra Klausel in die Satzung aufnehmen müssen?

Re: Entgeltzahlung Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.08.2018

Ja, weil es ja keine Tätigkeiten im Rahmen des Vorstandsamtes sind.

Re: Entgeltzahlung Vorstand
von: solianer ()
Datum: 09.09.2018

ohne weitere Nachweise können bis zu 2.400 € an Honorar im Jahr gezahlt werden.Voraussetzung: er unterschreibt dem Verein, dass er diesen Freibetrag nach § 3, 26 EStG nicht bei einer anderen Organisation beantragt hat.