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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Handy-Vertrag über Verein
von: Norbert L ()
Datum: 21.06.2018

Nach unserer Satzung sind die Vorstände ehrenamtlich tätig, bekommen Auslagen aber ersetzt.
Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterfreibeträge nutzen wir nicht, auch nicht für unsere Lehrer.

Jetzt kam die Frage auf, ob wir den Lehrern nicht jeweils eine SIM-Karte mit einer Flatrate bezuschussen. In welchem Rahmen ist dies möglich? Sind hier die 40 € p.a. maßgebend oder kann dies über die Pauschale bzw. den ÜL-Freibetrag dargestellt werden?

Re: Handy-Vertrag über Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.06.2018

Grundsätzlich ist das ein steuerfreier Aufwandsersatz, wenn die Telefone nur für den Verein genutzt werden. Der private Nutzungsanteil muss aber versteuert werden. Am einfachsten macht man das über die Ehrenamtspauschale.