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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnung von Dozent im ideellen Bereich
von: Henri ()
Datum: 15.06.2018

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe mal wieder eine Frage: Wir haben im ideellen Bereich einen Dozenten beschäftigt, der uns nun eine Rechnung ausstellen möchte. Er fragte nun, ob wir eine Bescheinigung hätten, dass wir von der Abführung der Umsatzsteuer befreit sind da er als Lehrkraft uns dann auch eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schicken dürfe. Haben Sie von einer derartigen Bescheinigung schon einmal gehört? Mein zuständiger Sachbearbeiter beim Finanzamt hatte so einen Fall noch nicht....

Danke mal wieder und Gruß!
Henri

Re: Rechnung von Dozent im ideellen Bereich
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.06.2018

Das beträfe die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und gilt für Weiterbildungen, die auf einen staatlichen anerkannten Abschluss vorbereiten. Dazu muss eine Bescheinigung der Kultusbehörde vorliegen.
Wenn Sie die nicht haben, ist die Sache klar: Ein Steuerbefreiung ist nicht möglich.

Re: Rechnung von Dozent im ideellen Bereich
von: Henri ()
Datum: 15.06.2018

Vielen Dank!!!