Re: ÜL-Vergütung Junioren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.05.2018
1. Was müssen wir bei der grundsätzlichen Erhöhung auf 1.200 € beachten?
# Wichtig ist eine klare vertragliche Vereinbarung über die Erhöhung, damit keine Zahlung ohne Rechtsgrund unterstellt werden kann.
2. Wie wirkt sich die Bezahlung des Trainerscheins auf die Vergütung (ÜL-Pauschale) bzw. auf ein Anstellungsverhältnis aus?
# Das kann eine Kostenübernahme sein, wenn die Ausbildung vorwiegend im Vereinsinteresse liegt. Es ist dann keine Vergütung vor.
3. Wären Tankgutscheine oder Gutscheine eines Sportgeschäfts besser und müssen die 40 € beachtet werden?
# Hier sehe ich keinen Unterschied.
4. Wäre es eine Option (anstatt Gutschein), dann 1.100 € anstatt den 1.200 € vom Förderverein abbuchen zu lassen, natürlich gegen Spendenbescheiniung (wie gehabt).?
# Der Gutschein ist grundsätzlich Vergütungsanteil, aber eben wie die Geldvergütung bis 2.400 Euro abgabenfrei. Deswegen sehe ich hier keinen Unterschied. Solange der Übungsleiterfreibetrag nicht ausgeschöpft wird, gibt es hier keinen besonderen Gestaltungsbedarf.