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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gebühren Online-Ticketverkauf
von: JHShalle ()
Datum: 27.04.2018

Hallo Vereinsknowhow-Forum,

ich habe folgendes Anliegen:

Wir als Verein betreiben u.a. eine große Halle, in der regelmäßig Konzerte und Veranstaltungen laufen. Dafür können unsere Zuschauer auch Karten online kaufen.

Vom Betreiber des Portals bekommen wir dann eine Abrechnung für die Tickets über einen bestimmten Zeitraum, welche meiste wie folgt aufgebaut ist:

Abrechnung Ticketverkäufe (Guthaben)

Rechnung:
- Systemgebühren extern
- Systemgebühren intern
- Vorverkaufsgebühren
=Rechnungsbetrag (19% UST sind enthalten)

Guthaben – Rechnungsbetrag ergibt den Auszahlungsbetrag, der auf unser Konto überwiesen wird.

Im Anhang sind alle Ticketverkäufe pro Veranstaltung inkl. der einzelnen Gebühren aufgeschlüsselt.

Wie bucht man die Gebühren, wenn davon auszugehen ist, das in dem Zeitraum Veranstaltungen im Zweckbetrieb und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stattgefunden haben. Dabei besonders im Hinblick auf die Vorsteuer.

Meine Vorgänger in der Buchhaltung haben die Gebühren gesamt ohne Steuer gebucht. Meines Erachtens müssen die Gebühren auf die einzelnen Veranstaltungen umgelegt werden. Allerdings bin ich mir dann nicht sicher, welcher Steuersatz grade im Zweckbetrieb zur Geltung kommt. Für den wirtschaftlichen Betrieb würde ich die 19% ansetzen.

Danke schon mal im Voraus!

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.04.2018

Sie machen da offensichtilch einen Denkfehler: Die Gebühren weist ja der Portalbetreiber aus. Das gilt auch für die Umsatzsteuer (für Sie Vorsteuer). Ob und zu welchem Steuersatz, liegt in der Zuständigkeit des Portalbetreibers .

Die Gebühren müssen grundsätzlich auf Zweckbetieb und steuerlichen wirtschaftlchen Geschäftsbetrieb auftgeteilt werden. Wenn es geht, nach dem Umsatzen aufgeteilt.

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: JHShalle ()
Datum: 30.04.2018

Also muss die Vorsteuer immer ausgewiesen werden, egal um welchen Bereich es sich handelt?
Also auch wenn es sich bei uns im umsatzsteuerfreien Bereich bewegt?

Ich frage so komisch, weil ich neu in dem Bereich bin und als Einarbeitung nur die Buchungen meiner Vorgänger habe. Und diese verwirren mich teilweise. :)

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.04.2018

> Also muss die Vorsteuer immer ausgewiesen werden, egal um welchen Bereich es sich handelt?
Also auch wenn es sich bei uns im umsatzsteuerfreien Bereich bewegt?

Nein, aber die Umsatzsteuer z.B. für Verkaufsgebühren weist doch der Portalbetreiber aus. Das gilt auch für die Umsatzsteuer bei Gutsc hriften, die Sie dann abführen müssen.

Die Abrechnung enthält also abzugsfähgige Vorsteuer aus den Gebühren und abführungspflichtige Umsatzsteuer aus dem Tickektverkauf in Ihren Namen. Das muss getrennt und nach Sätzen aufgelistet sein.

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: JHShalle ()
Datum: 30.04.2018

Das mit der Umsatzsteuer ist soweit klar.

Gibt es Gründe bzw. Beispiele, bei denen man die abzugsfähige Vorsteuer nicht abziehen/buchen darf?

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.04.2018

Ein Vorsteuerabzug wäre ausgeschlossen, wenn die entsprechenden Eingangsumsätze (Rechnungen an Sie) nicht für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden, z.B. eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG vorliegt.

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: JHShalle ()
Datum: 30.04.2018

Dies trifft zum Beispiel zu, wenn uns eine Druckerei ein Plakat in Rechnung stellt für z.B. eine Veranstaltung zum Kindertag oder eine Veranstaltung ohne Eintritt, welche bei uns im steuerfreien Bereich einzuordnen sind?
(Konto 6844 im SKR 49)

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.04.2018

Ganz richtig.

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: JHShalle ()
Datum: 30.04.2018

Vielen Dank Herr Pfeffer!

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: LuHa ()
Datum: 01.05.2018

Ich habe hierzu nochmal zwei Rückfragen:

1. Es ist also nicht erlaubt (hätte mir auch klar sein können), direkt den Saldo "Einnahmen abzgl. Gebühren" als "Einnahmen" zu verbuchen? Wohl wegen des Saldierungsverbots?
2. In welchen Geschäftsbereich kommen denn meine Gebühren? Handelt es sich hierbei nicht zwangsläufig um den Zweckbetrieb?

Gruß
LuHa

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.05.2018

1. Es ist also nicht erlaubt (hätte mir auch klar sein können), direkt den Saldo "Einnahmen abzgl. Gebühren" als "Einnahmen" zu verbuchen? Wohl wegen des Saldierungsverbots?

#Ganz richtig.


2. In welchen Geschäftsbereich kommen denn meine Gebühren? Handelt es sich hierbei nicht zwangsläufig um den Zweckbetrieb?

# Sie werden dort zugeordnet, wo der Verkaufserlös aus den Tickets verbucht wird.

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: JHShalle ()
Datum: 14.06.2018

Kurze Nachfrage:

Gibt es bei der Buchung einen Unterschied zwischen Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren des Portalbetreibers oder können die aufs gleiche Konto (je nach Bereich versteht sich)?

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.06.2018

Buchhalterisch muss man das sicher nicht trennen.

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: JHShalle ()
Datum: 20.06.2018

Eine weitere Frage zu diesem Sachverhalt:

Wie bucht man die Systemgebühren technisch richtig?

Geschäftsfall: (aus Vereinfachungszwecken USt. inklusive)


Ticketverkauf 100
Gebühren 25
Auszahlungsbetrag 75 (Betrag auf dem Kontoauszug)

Ist der richtige Weg jetzt, alles in eine Buchung zu packen, ergo

Bank 75
an Ticketverkauf 100
an Gebühren -25 (in dem Konto addiert sich der Betrag, da es eig ein Sollkonto ist)

oder macht man zwei Buchungssätze

Bank an Ticketverkauf 100
Gebühren an Bank 25 (was wiederum nicht auf dem Kontoauszug zu sehen wäre)

oder

Bank 75
Gebühren 25
an Ticketverkauf 100

Variante 3 wäre mein Favorit, aber unser Buchhaltungsprogramm lässt keine zwei Splittbuchungen von je Soll und Haben zu. Da aber Veranstaltungen im wirtschaftlichen Bereich und im Zweckbetrieb betroffen sind, bräuchte ich diese. Kann man für beide Bereiche einzeln buchen, obwohl auf dem Kontoauszug (Buchungsgrundlage) nur der Gesamtbetrag zu finden ist?

Danke schon mal im Voraus :)

Re: Gebühren Online-Ticketverkauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.06.2018

Die korrekte Lösung wäre m.E. :
Bank 75
an Ticketverkauf 100
an Gebühren -25