Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtspauschale
von: Sebastian ()
Datum: 26.04.2018

Guten Morgen,

Wir nutzen als Sportverein die Sportanlage unserer Kommune. Das daraufstehende Gebäude vermieten wir an Mitglieder.
Für das reinigen des Gebäudes, die Instandhaltung der Anlage und die mäharbeiten des Sportplatzes erhalten 3 Personen eine kleine Vergütung.
Können wir diese mit der ehrenamtspauschale abdecken? Die Zahlungen sind unter 720€ im Jahr und die weiteren Voraussetzungen sind gegeben. Meines Erachtens ja auch die Voraussetzung ideeller Bereich bzw. Zweckbetrieb.

Bisher zahlt die Kommune keinen Zuschuss für die Pflege. Würde ihre Antwort anders lauten wenn wir monatlich einen Zuschuss für die Pflege erhalten würden?

Vielen Dank für die Antwort(en)

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.04.2018

Ja, hier kann die Ehrenamtspauschale genutzt werden.

Ein Zuschuss der Kommune würde nach BFH-Rechtsprechung in den steuerpflichtigen Bereich fallen. Es wäre dann eine entgeltliche Pflege fremder Anlagen. Dann wären die Vergütungen nicht mehr begünstigt.

Re: Ehrenamtspauschale
von: Sebastian ()
Datum: 26.04.2018

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Für den falls dass wir einen Zuschuss erhalten sollten, zählen diese Zahlungen dann grundsätzlich in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb selbst wenn zwischen Gemeinde und Sportverein kein Vertrag existiert wonach wir zu bestimmten Arbeiten verpflichtet sind? Oder genügt schon die Tatsache dass eine Zahlung geleistet wird, die als „Pflege Sportanlage“ bezeichnet wird zu der annahme?

Und sollte eine Zahlung eines Zuschusses für vergangene Jahre erfolgen, ist in diesen Jahren dann trotzdem die errenamtspauschale möglich weil die Zahlungen ja erst Jahre später erfolgt ist?

Re: Ehrenamtspauschale
von: Sebastian ()
Datum: 26.04.2018

Dazu ergänzend stellt sich mir noch die Frage - derjenige der die mäharbeiten durchführt - hier wurde lediglich vereinbart dass er das tut und für 15€ die Stunde. Ansonsten entscheidet er über alles frei und stellt am Jahresende einen Nachweis über die geleisteten Stunden. Für den Fall dass die ehrenamtspauschale zukünftig, wegen der zahlung eines Zuschusses, hier nicht mehr greift. Handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung oder gewerbliche / selbständige Tätigkeit?

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.04.2018

Oder genügt schon die Tatsache dass eine Zahlung geleistet wird, die als „Pflege Sportanlage“ bezeichnet wird zu der Annahme?

# Natürlich kann so ein Zuschuss auch leistungsunabhängig gewährt werden. Dann wäre es aber eben kein Zuschuss für die Pflege der Sportanlagen und die Frage stellt sich dann gar nicht mehr.


Handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung oder gewerbliche / selbständige Tätigkeit?

# Hier gelten die allgemeinen Regelungen, u.a. stellt sich dann die Frage nach eigenen Arbeitsmitteln und ob noch andere Auftraggeber existieren.

Re: Ehrenamtspauschale
von: Sebastian ()
Datum: 26.04.2018

Also verstehe ich das richtig, dass wenn die monatliche Zahlung den Verwendungszweck „Pflege Sportanlage“ enthält eine Gegenleistung unterstellt wird, auch wenn es keine Vereinbarung gibt was darunter zu verstehen ist.

Und ist dann also auch eine Nachzahlung für vergangene Jahre problematisc, also wird damit die ehrenamtspauschale versagt?

Wegen den mäharbeiten - der Rasenmäher wird von der Gemeinde gestellt und kann genutzt werden. Ansonsten gibt es keine weiteren Auftraggeber.

Nochmal vielen Dank für Ihre Unterstützung!!

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.04.2018

> Also verstehe ich das richtig, dass wenn die monatliche Zahlung den Verwendungszweck „Pflege
Sportanlage“ enthält eine Gegenleistung unterstellt wird, auch wenn es keine Vereinbarung gibt was darunter zu verstehen ist.

# "Pflege der Sportanlagen" ist in jedem Fall als Leistung zu verstehen. Dann liegt ein Leistungstausch vor. Auf eine besondere Vereinbarung kommt es nicht an, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse.

> Und ist dann also auch eine Nachzahlung für vergangene Jahre problematisc, also wird damit die
Ehrenamtspauschale versagt?

# Grundsätzlich gilt für zurückliegende Zeiträume das Gleiche.

> Wegen den mäharbeiten - der Rasenmäher wird von der Gemeinde gestellt und kann genutzt werden.

# Das spricht stark gegen eine selbstständige Tätigkeit.