Abgabe Steuererklärung 2017
von: horst23 ()
Datum: 24.04.2018
Seit dem Jahr 2011 besteht die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung. Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden Formulare rechtzeitig von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Da dies bedauerlicherweise für das Jahr 2017 nicht der Fall gewesen ist, hat Lothar Herrmann, Präsident der StBK Hessen, gefordert, die Abgabe der Steuererklärung übergangsweise in Papierform zuzulassen. Mit Schreiben vom 13.04.2018 hat Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg zugesagt, dass die Körperschaftsteuererklärung 2017 bis zum 31.08.2018 in Papierform abgegeben werden kann.