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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigungen
von: Sylvia Büchold ()
Datum: 17.04.2018

Hallo Herr Pfeffer.

1.Unser Verein ( gemeinnütziger Sportverein) besitzt ein Gelände, auf welchem es den Mitgliedern erlaubt ist Wohnwägen abzustellen und zu nutzen. Beim Landratsamt wird das Gelände als Campingplatz geführt.
Laut unserer Satzung setzten sich die Mitgliedsbeiträgen aus1) der Mitgliedsgebühren ,2) aus der Stellplatzgebühr und 3) aus dem Sollstundenausgleich zusammen. Der Sollstundenausgleich kann durch, für den Verein geleistete Arbeit, dementsprechend gemindert werden.
Kann ich nun alle 3 Gebühren in den Ideelen Bereich verbuchen ? Oder müssen die Stellplatzgebühren in den Wirtschaftlichen Bereich gebucht werden ? Was ist aber dann mit den Einnahmen des Sollstundenausgleichs, welchen wir dann im folge Jahr einziehen? Wo gehört der hin?

2. Es gibt immer wieder Mitglieder, welche sich bereit erklären, für die Mitglieder Essensveranstaltungen zu machen . z.B. Am 1. Mai Steckerlfisch. Diese werden dann zum Selbstkostenpreis abgeben und es wird ein Spendentopf aufgestellt. Kann ich dann dafür ohne Bedenken eine Spendenquittung für den Koch/in ausstellen? Und wie müsste ich die Spendenquittung als zweckgebundene Spendenquittung beschriften, da die Renovierung unseres Schwimmbades ansteht und die Mitglieder die Spenden gerne dafür in Zukunft verbucht haben möchten ?

Vielen Dank
Sylvia Büchold

Re: Spendenbescheinigungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.04.2018

Die Stellplatzgebühren müssen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht werden. Es handelt sich insoweit um unechte Beiträge (Leistungsentgelte).
Der Sollstundenausgleich ist als Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitstunden ein echter Mitgliedsbeitrag (ideeller Bereich)

Kann ich dann dafür ohne Bedenken eine Spendenquittung für den Koch/in ausstellen?

# Der Verkauf ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Deswegen kann für die dort verwendeten Sachspenden keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Und wie müsste ich die Spendenquittung als zweckgebundene Spendenquittung beschriften, da die Renovierung unseres Schwimmbades ansteht und die Mitglieder die Spenden gerne dafür in Zukunft verbucht haben möchten ?

# Das wird nicht eigens vermerkt. Auch diese Spenden dienen dem allgemeinen Satzungszweck.

Re: Spendenbescheinigungen
von: Sylvia Büchold ()
Datum: 19.04.2018

danke

Re: Spendenbescheinigungen
von: Sylvia Büchold ()
Datum: 19.04.2018

Hallo Herr Pfeffer.
jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen.
Die Mitglieder haben ihren Wohnwagen ja dauerhaft , teilweise schon seit es den Platz gibt, dort stehen. Also immer mindestens so lange sie Mitglied im Verein sind.
Das Gelände ist Eigentum des Vereins.
Sind da die Einnahmen der Stellplätze nicht als Vermietung bzw. Verpachtung zu sehen und können in den Zweckbetrieb gebucht werden. ?
Oder müssten wir dann jedem Mitglied einen " Pachtvertrag " für seinen Stellplatz ausstellen und könnten es dann in den Zweckbetrieb buchen?
Danke Sylvia Büchold
.

Re: Spendenbescheinigungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.04.2018

Die Vermietung von Campingplätzen ist aber kein steuerbegünstiger Zweck. Deswegen kommt ein Zweckbetrieb nicht in Frage.
Es könnte allenfalls Vermögensverwaltung sein. Das gilt aber nicht für solche Stellplätze.