Spendenbescheinigungen
von: Sylvia Büchold ()
Datum: 17.04.2018
Hallo Herr Pfeffer.
1.Unser Verein ( gemeinnütziger Sportverein) besitzt ein Gelände, auf welchem es den Mitgliedern erlaubt ist Wohnwägen abzustellen und zu nutzen. Beim Landratsamt wird das Gelände als Campingplatz geführt.
Laut unserer Satzung setzten sich die Mitgliedsbeiträgen aus1) der Mitgliedsgebühren ,2) aus der Stellplatzgebühr und 3) aus dem Sollstundenausgleich zusammen. Der Sollstundenausgleich kann durch, für den Verein geleistete Arbeit, dementsprechend gemindert werden.
Kann ich nun alle 3 Gebühren in den Ideelen Bereich verbuchen ? Oder müssen die Stellplatzgebühren in den Wirtschaftlichen Bereich gebucht werden ? Was ist aber dann mit den Einnahmen des Sollstundenausgleichs, welchen wir dann im folge Jahr einziehen? Wo gehört der hin?
2. Es gibt immer wieder Mitglieder, welche sich bereit erklären, für die Mitglieder Essensveranstaltungen zu machen . z.B. Am 1. Mai Steckerlfisch. Diese werden dann zum Selbstkostenpreis abgeben und es wird ein Spendentopf aufgestellt. Kann ich dann dafür ohne Bedenken eine Spendenquittung für den Koch/in ausstellen? Und wie müsste ich die Spendenquittung als zweckgebundene Spendenquittung beschriften, da die Renovierung unseres Schwimmbades ansteht und die Mitglieder die Spenden gerne dafür in Zukunft verbucht haben möchten ?
Vielen Dank
Sylvia Büchold