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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Übungsleiterpauschale
von: Udo Gerk ()
Datum: 16.03.2018

Guten Tag,

wir haben einen Übungsleiter auf 240€-Basis für 10 Monate beschäftigt, sodass er im Jahr nicht mehr als 2400€ verdient.
Nun hat er durch seinen Arbeitgeber für Schulungen schon 1600 € über die Übungsleiterpauschale vergütet bekommen, sodass er schon demnächst über die Jahres-Pauschale drüber kommen wird.

Was muss ich als Verein tun? Einen Minijob will ich wg. Bürokratie/Zusatzaufwand und Zusatzkosten eigentlich vermeiden

Gruß
Udo Gerk

Re: Übungsleiterpauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.03.2018

Wenn es sich um eine nichtselbstständige Tätigkeit handelt, geht es leider nicht anders. Alles was über den Freibetrag hinaus geht, ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Nur bei einer selbstständigen Tätigkeit wäre die Vergütung für den Auftraggeber abgabenfrei. Ob eine solche vorliegt wäre zu prüfen.
Die Meldung an die Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale) ist aber nicht allzu aufwendig, zumal ein Dauerbeitragnachweis gemacht werden kann, also keine monatlichen Meldungen erfolgen müssen.

Re: Übungsleiterpauschale
von: Udo Gerk ()
Datum: 16.03.2018

Hallo,

danke für die Info. Aber mal blöd gefragt.
Kann ich nicht einfach so tun, dass ich von der anderen Tätigkeit nichts weiß?
Oder gibt es dort irgendeinen systematischen Abgleich, der so etwas aufdeckt?

Gruß
Udo Gerk

Re: Übungsleiterpauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.03.2018

Einen systematischen Abgleich gibt es nicht, weil ja keine Meldepflichten bestehen. Wenn die doppelte Nutzung des Freibetrags aufgedeckt wird, muss der Verein aber nachzahlen (inkl. Verzugszinsen und Säumniszuschläge). Wenn Vorsatz vorliegt (was ja hier der Fall wäre), ist das zudem Sozialversicherungsbetrug, also eine Straftat.

Re: Übungsleiterpauschale
von: Udo Gerk ()
Datum: 16.03.2018

Ok danke, aber ist nicht auch fraglich, wer den übersteigenden Freibetrag auf Minijob-Basis zu tragen hat.
Könnte ich als Verein nicht sagen, dass wir das so zuerst vereinbart haben. Wenn er nun anderweitig noch vergütet wird, soll der andere Arbeitgeber dafür aufkommen. Es ist doch m.M.n. total unklar (strittig), wer ihn dann auf Minijob-Basis anmelden muss ??

Re: Übungsleiterpauschale
von: Udo Gerk ()
Datum: 16.03.2018

Gerade hatte ich vielleicht einen Denkfehler. Er müsste bei Überschreiten des Freibetrages wohl bei beiden Arbeitgebern angemeldet werden...

Re: Übungsleiterpauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.03.2018

Das ist nicht strittig. Das zuerst bestehende Arbeitsverhältnis geht vor, d.h. die Beitragspflichten liegen bei dem Arbeitgeber, der als zweiter einen Vertrag schließt.

Re: Übungsleiterpauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.03.2018

Udo Gerk schrieb:
-------------------------------------------------------
> Gerade hatte ich vielleicht einen Denkfehler. Er
> müsste bei Überschreiten des Freibetrages wohl bei
> beiden Arbeitgebern angemeldet werden...

Nein, es kommt auf die Reihenfolge an.

Re: Übungsleiterpauschale
von: Udo Gerk ()
Datum: 16.03.2018

Nochmal im praktischen Fall:

AN bekommt vom Verein bis 30.04. 960 € (4 x 240 €)
AN bekommt vom Arbeitgeber bis 30.04. 1.440 € (über ÜL-Pauschale für Schulungen)

Folglich wäre der Freibetrag (2400€) dann Ende April aufgebraucht.

Wenn ich jetzt sage, dass der Verein zuerst den Vertrag gemacht hat, muss also der Arbeitgeber ihn ab Mai auf Minijob-Basis abrechnen. (soweit verstanden)
Allerdings ist doch der ÜL-Freibetrag schon komplett aufgebraucht, sodass ich als Verein ihn dann auch noch als Minijobber anmelden müsste, oder? (er hätte dann also 2 Minijobs ?)

Danke für die Mühe. (aber ich glaube jetzt haben wir es gleich ;-) )

Re: Übungsleiterpauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.03.2018

> Allerdings ist doch der ÜL-Freibetrag schon komplett aufgebraucht, sodass ich als Verein ihn dann auch noch als Minijobber anmelden müsste, oder? (er hätte dann also 2 Minijobs ?)

Ja, ganz richtig.

Re: Übungsleiterpauschale
von: Udo Gerk ()
Datum: 16.03.2018

Herzlichen Dank!