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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gedenkkreuz
von: Ninja2907 ()
Datum: 06.03.2018

Hallo Herr Pfeffer,
zwei Mitglieder sind in den Bergen verunglückt und unsere DAV Sektion hat das dort aufgestellte Gedenkkreuz neu aufarbeiten lassen. Wo sind solche Kosten zu buchen? In der Mitgliederpflege, auch wenn die Mitglieder bereits verstorben sind?

Viele Grüße
Nina

Re: Gedenkkreuz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2018

Ja, bei Kondolenzgaben erlaubt die Finanzverwaltung auch höhere Ausgaben als die üblichen 40 Euro.

Re: Gedenkkreuz
von: Daggi ()
Datum: 24.03.2018

Als unser Vereinsvorsitzender verstorben war, haben wir eine Zeitungsanzeige und einen Kranz bezahlt. Das Finanzamt hat bei der Steuererklärung keine Einwände erhoben.