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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenübernahme der Klausurtagung
von: Wine ()
Datum: 06.03.2018

Hallo Herr Pfeffer,
einmal jährlich trifft sich der Vereinsvorstand (14 ehrenamtliche Mitglieder) zu einer Klausurtagung , um die Planung für das kommende Jahr zu diskutieren und die „strategische“ Ausrichtung festzulegen und die anstehende Jahreshauptversammlung zu „organisieren“. Diese Tagesveranstaltung wird mit alkoholfreien Getränken, Obst und Butterbrezeln „bewirtet“. Zusätzlich trifft man sich zu einem gemeinsamen Mittagessen, bevor sich die Runde am Nachmittag wieder auflöst. Der Verein möchte nun die Kosten übernehmen.
Wie sind diese KOSTEN nun zuzuordnen? Muss das alles diesen 40-Euro-Aufmerksamkeiten zugerechnet werden oder deckt das evtl. der ideelle Bereich ab ?
Danke im voraus für Ihre hilfreiche Antwort.

Re: Kostenübernahme der Klausurtagung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2018

Das wären klassische Annehmlichkeiten im Rahmen von Arbeitseinsätzen. Ob das auf die 40-Euro-Grenze angerechnet werden muss, ist leider nicht klar.
Man könnte es aber auch als Vergütung in Sachform behandeln. Daraus entsteht noch kein Arbeitsverhältnis. Deswegen wären die Sachleistungen bis 256 Euro im Jahr als sonstige Einkünfte steuerfrei.

Re: Kostenübernahme der Klausurtagung
von: Wine ()
Datum: 06.03.2018

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Das wären klassische Annehmlichkeiten im Rahmen
> von Arbeitseinsätzen. Ob das auf die
> 40-Euro-Grenze angerechnet werden muss, ist leider
> nicht klar.

Muss ich also nicht zwingend als Annehmlichkeiten buchen ?

> Man könnte es aber auch als Vergütung in Sachform
> behandeln. Daraus entsteht noch kein
> Arbeitsverhältnis. Deswegen wären die
> Sachleistungen bis 256 Euro im Jahr als sonstige
> Einkünfte steuerfrei.

Wie würden Sie das verbuchen wollen (SKR04) ?

Re: Kostenübernahme der Klausurtagung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.03.2018

Muss ich also nicht zwingend als Annehmlichkeiten buchen ?

# Nein, man könnte es unter "Aushilfslöhne" o.ä,. buchen.