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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Schlüsselkaution
von: Ninja2907 ()
Datum: 28.02.2018

Hallo Herr Pfeffer,

wir haben einen Kletterturm, für den Mitglieder einen Schlüssel per Kaution erwerben können, wenn sie eine Saisonkarte für den Kletterturm haben.
Leider hat unser vorheriger Schatzmeister die Schlüsselkaution unter den Einnahmen gebucht. Es werden immer wieder Schlüsselkautionen zurückbezahlt. Im Normalfall hätte man das ja über ein Bilanzkonto gebucht.

Kann ich das irgendwie richtig stellen oder muss ich weiterhin die Rückzahlung der Kaution über die Ausgaben buchen?

Viele Grüße
Nina

Re: Schlüsselkaution
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.02.2018

Das kann man natürlich korrigieren. Da sich die Einnahmen durch die Rückzahlungen neutralisieren, sollte das aber keine großen Folgen gehabt haben.

Re: Schlüsselkaution
von: Ninja2907 ()
Datum: 28.02.2018

Wo bilde ich die Schlüsselkautionen im Aufwand am Besten ab?
In welchem Bereich?

Viele Grüße
Nina

Re: Schlüsselkaution
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.02.2018

Es ist ja kein Aufwand, sondern eine Verbindlichkeit. Es wird also wie ein Darlehen gebucht.

Re: Schlüsselkaution
von: Ninja2907 ()
Datum: 28.02.2018

Jetzt glaube ich haben wir aneinander vorbeigeredet.

Der ehemalige Schatzmeister hat es bei Ausgabe des Schlüssels als Einnahme in der Vermögensverwaltung gebucht und bei Rückgabe des Schlüssels auf das selbe Konto. Er hat also ein GuV Konto im Bereich Vermögensverwaltung angelegt.

Es sind ja im Moment immer noch Schlüssel im Umlauf, die in den vergangenen Jahren auf Einnahmen gebucht wurden. Selbst, wenn ich es richtig über ein Bilanzkonto darstellen möchte, muss ich ja ein Ausgaben-Konto anbuchen, um die Einnahmen zu neutralisieren oder verstehe ich es falsch?

Und dafür wollte ich wissen, wo das Ausgabenkonto am ehesten zugeordnet sein sollte, weil ich nicht glaube, dass Vermögensverwaltung der richtige Bereich ist, oder?

Re: Schlüsselkaution
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.02.2018

Nun ja, wenn es jetzt nur noch darum geht, die falschen Buchungen zu neutralisieren, würde ich das im gleichen steuerlichen Bereich machen.