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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung von Erstattungen im Krankheitsfall
von: S. Schmidt ()
Datum: 22.02.2018

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

bei der Einführung eines Buchführungsprogramms bzw. bei der Eintragung der Belege hat sich folgende Frage ergeben:

Wie werden Erstattungen im Krankheitsfall durch die Krankenkasse gebucht?

Ist das Gegenkonto zur Bank:
- das Lohnkonto mit umgekehrtem Vorzeichen?
- das Konto der Soziallasten mit umgekehrtem Vorzeichen?
- oder etwas ganz anderes?

Vielen Dank im Voraus!

Mit besten Grüßen

S. Schmidt

Re: Buchung von Erstattungen im Krankheitsfall
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.02.2018

Wegen des Saldierungsverbots ist eine Buchung mit umgekehrtem Vorzeichen (d.h. eine Verrechnung mit Kosten) nicht zulässig.
Die Zahlung der Krankenkasse muss auf ein Erlöskonto gebucht werden.