Zuwendungen an Mitglieder im Zweckbetrieb
von: WIlma_D ()
Datum: 21.02.2018
Hallo Herr Pfeffer,
wir haben einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb, in dem unser Beirat Leistungen erbringt. Diese Leistung erbringt er zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern unseres Vereins. Wie sieht es denn aus, wenn diese Mitglieder zusammen im Zweckbetrieb ein "Arbeitsessen" haben. Gilt dies als auch als Zuwendung und es gilt die 40,00 € Grenze oder fällt dies eher unter Bewirtung?
Danke mal wieder für Ihre Hilfe!
LG Wilma