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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagenbildung
von: Henri ()
Datum: 19.02.2018

Hallo Herr Pfeffer,

ist es zulässig, Rücklagen für die Erstellung einer Webseite zu bilden? Um welche Art von Rücklagen würde es sich dann handeln?

Danke!

Henri

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.02.2018

Grundsätzlich ja. Das wäre dann eine zweckgebundene Rücklage, wenn die Website vorwiegend die Satzungszwecke des Vereins zum Inhalt hat.