Re: Vergütung ohne Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.02.2018
- Erfolgt jetzt so eine pauschale Vergütung, sind die Mitglieder trotzdem "beschäftigt" also muss trotzdem GUV abgeführt werden, es geht schließlich über die Mitgliedspflichten hinaus?
# Ehrenamtler sind nur in Sonderfällen autoamatische über die BG unfallversichert.
Oder müsste das dann über eine private Gruppenunfallversicherung für den Verein geregelt werden bzw. auf privates Risiko?
# Am günstigsten ist eilne freiwillige Versicherung über die Berufsgenossenschaft.
- Sehe ich das Richtig, das dann für jedes Mitglied persönlich Liste geführt werden müsste? Z.B. eine Art jahrliche 'Guthabenliste' mit bis zu 256€ von denen solange Vergütungen und Zuwendungen gestattet werden bis das Jahr durch oder der Betrag erschöpft ist.
# Wenn kein Arbeitsverhältnis besteht, wäre das Mitglied selbst für die Versteuerung zuständig.
Oder kann hiervon auch abgesehen werden, wenn es glaubhaft unwahrscheinlich ist, dass dieser Betrag ausgeschöpft wird?
# Der Freibetrag muss nicht vom Verein geprüft werden. In der Regel wird bei Vergütungen bis ca. 50 Euro pro Monat kein Arbeitsverhältnis vorliegen. Es gibt hier aber keine festen Grenzen.
- Wenn ein Mitglied noch andere sonstige Einkünfte hat und diese dem Verein nicht mitteilt oder bis Jahresende nicht mitteilen kann, ist das dann das private Problem des Mitglieds oder kann der Verein dafür zur Rechenschaft gezogen werden?
# Ja, es muss dann die Einkünfte selbst versteuern.