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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vergütung ohne Gemeinnützigkeit
von: Kai ()
Datum: 19.02.2018

Hallo,

folgende Situation: eingetragener Verein keine Gemeinnützigkeit mit eigener Bar, Mitgliedschaft ohne Beitrag.

Die Räumlichkeiten können für externe Veranstaltungen(im Verhältnis zu Vereinsveranstaltungen relativ selten) angemietet werden, bei denen ein Mitglied auf den Laden aufpasst und die Bar macht.

Frage:
- Kann hier eine pauschale Vergütung pro Einsatz unter Einhaltung der EStG Grenze von 256€ Pro Jahr erfolgen, oder ist das schon als Arbeitsverhältnis mit dem Verein zu sehen und mit allen SV Beiträgen usw. anzumelden?

- Würden Rabatte für die Mitglieder u.U als Zuwendung des Vereins gelten und so mit auf den Betrag angerechnet?

Re: Vergütung ohne Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.02.2018

Kann hier eine pauschale Vergütung pro Einsatz unter Einhaltung der EStG Grenze von 256€ Pro Jahr erfolgen, oder ist das schon als Arbeitsverhältnis mit dem Verein zu sehen und mit allen SV Beiträgen usw. anzumelden?

# Bei einer so geringen Vergütung wird regelmäßig von keinem Arbeitsverhältnis ausgegangen. Es sind also sonstige Einkünfte, für die der genannte Freibetrag greift.


- Würden Rabatte für die Mitglieder u.U als Zuwendung des Vereins gelten und so mit auf den Betrag angerechnet?

# Ja.

Re: Vergütung ohne Gemeinnützigkeit
von: Kai ()
Datum: 19.02.2018

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ergeben sich mir noch folgenden Fragen:

- Erfolgt jetzt so eine pauschale Vergütung, sind die Mitglieder trotzdem "beschäftigt" also muss trotzdem GUV abgeführt werden, es geht schließlich über die Mitgliedspflichten hinaus? Oder müsste das dann über eine private Gruppenunfallversicherung für den Verein geregelt werden bzw. auf privates Risiko?

- Sehe ich das Richtig, das dann für jedes Mitglied persönlich Liste geführt werden müsste? Z.B. eine Art jahrliche 'Guthabenliste' mit bis zu 256€ von denen solange Vergütungen und Zuwendungen gestattet werden bis das Jahr durch oder der Betrag erschöpft ist. Oder kann hiervon auch abgesehen werden, wenn es glaubhaft unwahrscheinlich ist, dass dieser Betrag ausgeschöpft wird?

- Wenn ein Mitglied noch andere sonstige Einkünfte hat und diese dem Verein nicht mitteilt oder bis Jahresende nicht mitteilen kann, ist das dann das private Problem des Mitglieds oder kann der Verein dafür zur Rechenschaft gezogen werden?

Re: Vergütung ohne Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.02.2018

- Erfolgt jetzt so eine pauschale Vergütung, sind die Mitglieder trotzdem "beschäftigt" also muss trotzdem GUV abgeführt werden, es geht schließlich über die Mitgliedspflichten hinaus?
# Ehrenamtler sind nur in Sonderfällen autoamatische über die BG unfallversichert.

Oder müsste das dann über eine private Gruppenunfallversicherung für den Verein geregelt werden bzw. auf privates Risiko?

# Am günstigsten ist eilne freiwillige Versicherung über die Berufsgenossenschaft.


- Sehe ich das Richtig, das dann für jedes Mitglied persönlich Liste geführt werden müsste? Z.B. eine Art jahrliche 'Guthabenliste' mit bis zu 256€ von denen solange Vergütungen und Zuwendungen gestattet werden bis das Jahr durch oder der Betrag erschöpft ist.

# Wenn kein Arbeitsverhältnis besteht, wäre das Mitglied selbst für die Versteuerung zuständig.

Oder kann hiervon auch abgesehen werden, wenn es glaubhaft unwahrscheinlich ist, dass dieser Betrag ausgeschöpft wird?

# Der Freibetrag muss nicht vom Verein geprüft werden. In der Regel wird bei Vergütungen bis ca. 50 Euro pro Monat kein Arbeitsverhältnis vorliegen. Es gibt hier aber keine festen Grenzen.

- Wenn ein Mitglied noch andere sonstige Einkünfte hat und diese dem Verein nicht mitteilt oder bis Jahresende nicht mitteilen kann, ist das dann das private Problem des Mitglieds oder kann der Verein dafür zur Rechenschaft gezogen werden?

# Ja, es muss dann die Einkünfte selbst versteuern.