Re: Welcher Geschäftsbereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2018
Das Essen fällt auf jeden Fall in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und muss betragsmäßig abgegrenzt werden.
Beim Shuttle-Service wird das wohl auch so sein. Ich sähe da nur eine Zuordnung zum Zweckbetrieb, wenn er für die Teilnahme an der Veranstaltung unverzichtbar ist, z.B. weil keine andere Transportmöglichkeit zum 'Veranstaltungsort besteht.