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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Welcher Geschäftsbereich?
von: LuHa ()
Datum: 18.02.2018

Hallo,

unser Verein veranstaltet Konzerte. Ab dieser Saison wollen wir zu den Konzerttickets zwei zubuchbare Optionen anbieten: Shuttle vor/nach Konzert sowie Menü vor dem Konzert jeweils in Kooperation mit einem Taxiunternehmen bzw. einem Restaurant. Die Zusatzkosten werden vom Konzertbesucher direkt mit den Tickets bezahlt und sind für ihn auch nicht transparent. Diese Zusatzeinnahmen geben wir auf Rechnung an die Kooperationspartner weiter.

Nun die Frage: In welchen Geschäftsbereich fallen die Einnahmen/Ausgaben, die mit diesen Zusatzoptionen in Zusammenhang stehen? Ebenfalls in den Zweckbetrieb wie die Konzerteinnahmen?

Gruß
LuHa

Re: Welcher Geschäftsbereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2018

Das Essen fällt auf jeden Fall in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und muss betragsmäßig abgegrenzt werden.
Beim Shuttle-Service wird das wohl auch so sein. Ich sähe da nur eine Zuordnung zum Zweckbetrieb, wenn er für die Teilnahme an der Veranstaltung unverzichtbar ist, z.B. weil keine andere Transportmöglichkeit zum 'Veranstaltungsort besteht.