Re: Weihnachtsfeier
von: vereinsmayer ()
Datum: 21.12.2017
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, das sind Kosten der Mitgliederpflege.
Wenn man den Verkauf von Speisen und Getränken komplett versteuert - kann man dann nicht auch die Kosten für die Raummiete, Band und Deko im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abrechnen, und daraus die Vorsteuer ziehen?
Man agiert hier ja quasi als Gaststätte, um wirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Und nicht als Verein, der seine Mitglieder bevorteilen möchte...