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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weihnachtsfeier
von: Ninja2907 ()
Datum: 15.12.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe leider über die Suchfunktion keinen entsprechenden Beitrag gefunden.

Wir hatten mit dem Verein Weihnachtsfeier im Pfarrsaal. Hierfür fiel eine Raummiete an und Ausgaben für Musiker und Deko.

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Speisen und Getränke buche ich in jedem Fall im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Wie verhält es sich aber mit der Raummiete und den restlichen Ausgaben? Fällt das in den ideellen Bereich unter die Mitgliederpflege?

Viele Grüße

Re: Weihnachtsfeier
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.12.2017

Ja, das sind Kosten der Mitgliederpflege.

Re: Weihnachtsfeier
von: vereinsmayer ()
Datum: 21.12.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, das sind Kosten der Mitgliederpflege.

Wenn man den Verkauf von Speisen und Getränken komplett versteuert - kann man dann nicht auch die Kosten für die Raummiete, Band und Deko im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abrechnen, und daraus die Vorsteuer ziehen?

Man agiert hier ja quasi als Gaststätte, um wirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Und nicht als Verein, der seine Mitglieder bevorteilen möchte...

Re: Weihnachtsfeier
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.12.2017

Ja, das wäre möglich.

Re: Weihnachtsfeier
von: vereinsmayer ()
Datum: 22.12.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, das wäre möglich.

...und wäre dann doch die Buchung der Wahl:

Wenn ich alle Umsätze einer Veranstaltung versteuere, dann hole ich mir doch von den Posten, die für diese Umsätze nötig sind, die Vorsteuer zurück.

Dass die Mitglieder bei diesem Fest hauptsächlich Spaß haben, ist doch unerheblich.

Re: Weihnachtsfeier
von: Ninja2907 ()
Datum: 28.12.2017

Vielen Dank für den Hinweis! Die Kosten für Raum und Deko hatten zwar keinen großen Vorsteuerbetrag und die Musik gar nicht, aber man muss ja nichts verschenken.
Wenn es erlaubt ist, würde ich es im wiGB abbilden!

Liebe Grüße