Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
leistungen an vereinsmitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 14.12.2017

Hallo,

in unserem Verein sind nur Institutionen Mitglieder, keine natürlichen Personen. In unserem jährlich erscheinenden Katalog bieten wir unseren Mitgliedern immer die Möglichkeit, eine Anzeige - meist als Austausch - zu schalten. Das ist mit den Rechnungen und Gegenrechnungen ein ganz schön großer Verwaltungsaufwand.
Kann man diese Anzeigen eigentlich als Leistung für alle Vereinsmitglieder betrachten und sich damit das Rechnungsgeschreibe sparen? Wenn ja, muss soetwas in die Satzung aufgenommen werden?
Kann man an Nichtmitglieder unabhängig davon Anzeigenplätze "verkaufen"?

Danke,
jolanda

Re: leistungen an vereinsmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2017

Kann man diese Anzeigen eigentlich als Leistung für alle Vereinsmitglieder betrachten und sich damit das Rechnungsgeschreibe sparen?

# Ja, aber das ändert nichts an der steuerlichen und buchhalterischen Behandlung. Allein umsatzsteuerlichen Gründen müssen die Leistungen getrennt vom nicht steuerbaren Mitgliedsbeitrag aufgezeichnet werden.
Da sehe ich keine Vereinfachung.

Wenn ja, muss so etwas in die Satzung aufgenommen werden?

# Nur wenn das ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag wäre, also eine Zahlung, die aus mitgliedschaftlichen Verpflichtungen heraus erbraucht werden muss und nicht in Einzelfall je nach Leistung unterschiedlich ausfällt.

Kann man an Nichtmitglieder unabhängig davon Anzeigenplätze "verkaufen"?

# Ja, natürlich.

Re: leistungen an vereinsmitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 14.12.2017

Ich meinte die Anzeigenschaltung der Mitglieder in einer Vereinspublikation - also keine Leistung der Mitglieder an den Verein, sonder eine Leistung des Vereins an die Mitglieder.

Re: leistungen an vereinsmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2017

Ja, das meinte ich auch.
Auch die sind steuerbare Einzelleistungen, auch wenn sie über den Mitgliedsbeitrag vergütet werden.

Re: leistungen an vereinsmitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 15.12.2017

ah, jetzt verstehe ich. Danke.