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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Eigenanteil Vereine bei Renovierung gemeinschaftliche Sportanlage
von: Eric ()
Datum: 14.12.2017

Die Lage ist so: Zahlen habe ich gerundet und vereinfacht.
10 Vereine benutzen eine gemeinschaftliche Sportanlage. Eigentümer ist die Verbandsgemeinde. Das Umkleidegebäude war marode und sollte renoviert werden. Kostenpunkt: 100.000 €, wovon das Land 50% übernimmt, die VG 25% und die 10 Vereine zusammen die restlichen 25%. Kostenpunkt pro Verein also 2.500 €.
Die Vereine können ihre Verpflichtung komplett der teils mittels eine Zahlung leisten, oder auch durch Arbeiten in Eigenleistung abgelten. Bauherr ist der Förderverein der Sportanlage und der sorgt dafür das nachher alles genau abgeglichen wird.

Zum Beispiel übernimmt Verein A das Fliesenlegen, hierfür sind 2.500 € veranschlagt. Wenn Verein A die Arbeit fertig hat, hat er seine Schuld getilgt.
Verein C, D und E haben keine Handwerker im Verein, zahlen also 2.500 € auf dem Konto des Fördervereins ein.
Verein B übernimmt die Verputzung. Verein B hat handwerklich begabte Mitglieder, die diese Aufgabe unentgeltlich erledigen. Für die Verputzung waren 6.000 € veranschlagt, Verein B hat jetzt nicht nur sein Pflichtteil getilgt, sondern auch sogar 3.500 € zu viel geleistet. Diese 3.500 € werden vom Förderverein auf dem Konto des Vereins B eingezahlt.

Der Schatzmeister von Verein B möchte jetzt wissen wo er die 3.500 € verbuchen soll, im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb. Verein B benutzt die Zentrale Sportanlage für die Trainings und hat auch eine eigene Sportanlage worauf die Pflichtspiele gespielt werden.
Ich bin dankbar für eine Antwort!

Re: Eigenanteil Vereine bei Renovierung gemeinschaftliche Sportanlage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2017

Die Zuwendung des Fördervereins fällt auf jeden Fall in den ideellen Bereich.
Die Kosten für die Renovierungsarbeiten wäre entsprechend der Nutzuung der Sportanlage auf die steuerlichen Bereiche aufzuteilen.

Re: Eigenanteil Vereine bei Renovierung gemeinschaftliche Sportanlage
von: Eric ()
Datum: 14.12.2017

Verstehe ich das jetzt so richtig:
Die erste 2500,00 €, also der Pflichtteil, wäre auf dem ideellen Bereich oder auf dem Zweckbetrieb zuzuordnen, je nach Nutzung der Zentralen Sportanlage.. Weil der Verein Arbeit geleistet hat und kein Geld geflossen ist, ist hier aber keine Buchung erforderlich.

Die 3500,00 €, die von Förderverein für die extra Arbeit bezahlt werden, kämen also auf alle Fälle in den ideellen Bereich?

Re: Eigenanteil Vereine bei Renovierung gemeinschaftliche Sportanlage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2017

Ja, aber die Zuwendung des Förderverein ist ja eine Einnahme, die daraus getätigten Renovierungsaufwendungen Ausgaben. Hier kann nicht vorab verrechnet werden (Saldierungsverbot).