Re: Zuschuß der Stadt bei Übernahme der Sportstätte
von: horst23 ()
Datum: 11.12.2017
Hallo Herr Pfeffer,
im Vereinsbrief steht folgendes:
Zuschüsse für Pflege der Sportanlagen sind steuerpflichtig
Vielfach überlassen Kommunen Sportanlagen an Vereine und zahlen dann für Pflege, Unterhalt und Weiterüberlassung der Anlagen einen Zuschuss. Die Zahlungen der Kommune sind keine echte Zuschüsse, sondern ertrags- und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. die Verwaltung der Sportanlage ist also kein Zweckbetrieb. Übernehmen Vereine für die Kommune Aufgaben im Rahmen der Verwaltung, Instandhaltung und Pflege von Sportanlagen, müssen sie regelmäßig davon ausgehen, dass ihre Leistungen - zum Regelsteuersatz - umsatzsteuerpflichtig sind.
Danach muss ich auch davon ausgehen, das auch die Reinigung der Halle umsatzsteuerpflichtig wäre.
Wir bekommen von der Stadt eine Pauschalsumme für sämtliche Kosten, aber wenn später mal das Finanzamt sagt das manche Positionen Umsatzsteuerpflichtig sind, kommt da schnell eine größere Summe zusammen, die ja dann nur den Verein belasten würde.