Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuschuß der Stadt bei Übernahme der Sportstätte
von: KurzHo ()
Datum: 10.12.2017

Hallo,
wir sind im Moment in Verhandlungen mit der Stadt, zwecks Übernahme des Sportgeländes ( Sporplatz mit einer kleinen Halle). Der Sportplatz wird nur von unserem Verein genutzt, während die Halle noch durch einen zweiten Verein genutzt werden darf ( hauptsächlich Kinderturnen )

Der Passus im Vertrag würde so lauten:

Der Verein übernimmt die mit dem Betrieb der Sportanlage verbundenen
Kosten; es sind dies Kosten für:
1.1 Strom, Gas und Wasserverbrauch
1.2 Abwasser
1.3 Reinigung der Halle
1.4 Heizung
1.5 Abfallentsorgung
1.6 Sportgerätewartung
1.7 Pflege Sportplatz ( Rasen mähen, Strächer schneiden usw )

von der Stadt bekämen wir einen Zuschuss, der im Prinzip diese Kosten abdeckt.

Wäre dieser Zuschuss komplett umsatzsteuerpflichtig mit 19 %
und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen oder wäre ein Teil auch im Zweckbetrieb zu erfassen !

Wären ggf. nur für die Positionen Reinigung und Pflege Umsatzsteuerpflichtig , da wir da ja auch nur eine Gegenleistung für die Stadt erbringen ?

Re: Zuschuß der Stadt bei Übernahme der Sportstätte
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.12.2017

Die Umsatzsteuerpflicht setzt immer einen Leistungstausch voraus. Die bloße Kostenübernahme ist also nicht steuerbar.
Ich sehe deswegen auch nur für Sportgerätewartung und Sportplatzpflege eine Umsatzsteuerbarkeit - zumindest, wenn der Vertrag das abgrenzt von der bloßen Kostenübernahme.

Die Rechtsprechung hat die Sache geklärt: Leider liegt hier keine Zweckbetrieb vor.

Re: Zuschuß der Stadt bei Übernahme der Sportstätte
von: horst23 ()
Datum: 11.12.2017

Hallo Herr Pfeffer,
im Vereinsbrief steht folgendes:

Zuschüsse für Pflege der Sportanlagen sind steuerpflichtig

Vielfach überlassen Kommunen Sportanlagen an Vereine und zahlen dann für Pflege, Unterhalt und Weiterüberlassung der Anlagen einen Zuschuss. Die Zahlungen der Kommune sind keine echte Zuschüsse, sondern ertrags- und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. die Verwaltung der Sportanlage ist also kein Zweckbetrieb. Übernehmen Vereine für die Kommune Aufgaben im Rahmen der Verwaltung, Instandhaltung und Pflege von Sportanlagen, müssen sie regelmäßig davon ausgehen, dass ihre Leistungen - zum Regelsteuersatz - umsatzsteuerpflichtig sind.

Danach muss ich auch davon ausgehen, das auch die Reinigung der Halle umsatzsteuerpflichtig wäre.
Wir bekommen von der Stadt eine Pauschalsumme für sämtliche Kosten, aber wenn später mal das Finanzamt sagt das manche Positionen Umsatzsteuerpflichtig sind, kommt da schnell eine größere Summe zusammen, die ja dann nur den Verein belasten würde.

Re: Zuschuß der Stadt bei Übernahme der Sportstätte
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.12.2017

Ja, ganz richtig, auch die Reinigung der Halle ist steuerpflichtig. Das hatte ich in der Auflistung übersehen.