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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Behandlung / Abgrenzung von noch nicht verbrauchten Zuwendungen
von: Henri ()
Datum: 05.12.2017

Hallo Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Verein und bilanzieren. Wir haben in 2017 eine projektgebundene Zuwendung von der EU in Höhe von 200.000 € erhalten. Das Projekt läuft von März 2017 bis August 2018. Wir werden bis Jahresende von dieser Zuwendung nun rund 80.000 € "verbraucht" haben. Was machen wir bilanztechnisch mit den 120.000 €, die wir nun in 2017 zu viel erhalten haben? Wie grenze ich diese richtig ab?

Danke für Ihre Hilfe
Henri

Re: Behandlung / Abgrenzung von noch nicht verbrauchten Zuwendungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2017

Das wäre eine klassische passive Rechungsabgrenzung. Wenn es eine keine anderen speziellen Kriterien gibt, würde man nach Monaten abgrenzen (also 8/18 ins neue Jahr buchen). Denkbar wäre auch eine andere Aufteilung, z.B. nach erbrachten Leistungen, wenn das nachvollziehbar ist.

Re: Behandlung / Abgrenzung von noch nicht verbrauchten Zuwendungen
von: Henri ()
Datum: 05.12.2017

Danke!!