Zweckbetrieb oder doch wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ?
von: Wine ()
Datum: 02.12.2017
Hallo Herr Pfeffer,
wir sind ein gemeinnütziger Musikverein. Nun plant unsere Jugend eine Faschingsveranstaltung für unsere Jugend, an der die Teilnehmenden gegen Gebühr verköstigt werden sollen. Der Erlös soll die Jugendkasse aufbessern. Die Teilnehmer sind ausschließlich Vereinsmitglieder. Ist das noch Zweckbetrieb oder muss das als wirtschaftlicher Betrieb behandelt/gebucht werden ?
Danke schon mal für Ihre Antwort.