Mittelweitergabe
von: AW ()
Datum: 26.11.2017
Darf ein gemeinnütziger Verein seine Mittel an einen anderen gemeinnützigen Verein weitergeben?
Hintergrund: Bisher bilden beide Vereine eine Spielgemeinschaft (Fußball) inkl. gesonderter und einheitlicher Feststellung. Dem Verband gegenüber soll bei den Mannschaftsmeldungen alles gleich bleiben. Wenn nun ein Vertrag geschlossen würde nachdem ein Verein (1) dem anderen Verein (2) Gelder zur Verfügung stellt und (2) sich verpflichten würde alle Arbeiten abzuwickeln, würde dann weiter von einer GBR (Innengesellschaft) auszugehen sein, oder läge ein Dienstvertrag vor?
Könnte man so eine Buchhaltung für die SG vermeiden?