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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelweitergabe
von: AW ()
Datum: 26.11.2017

Darf ein gemeinnütziger Verein seine Mittel an einen anderen gemeinnützigen Verein weitergeben?

Hintergrund: Bisher bilden beide Vereine eine Spielgemeinschaft (Fußball) inkl. gesonderter und einheitlicher Feststellung. Dem Verband gegenüber soll bei den Mannschaftsmeldungen alles gleich bleiben. Wenn nun ein Vertrag geschlossen würde nachdem ein Verein (1) dem anderen Verein (2) Gelder zur Verfügung stellt und (2) sich verpflichten würde alle Arbeiten abzuwickeln, würde dann weiter von einer GBR (Innengesellschaft) auszugehen sein, oder läge ein Dienstvertrag vor?
Könnte man so eine Buchhaltung für die SG vermeiden?

Re: Mittelweitergabe
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.11.2017

Eine Mittelweitergabe wäre nach § 58 Nr. (teilweise Mittelweitergabe) aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht möglich.
Wenn aber eine Gegenleistung erbracht wird, hat das steuerliche Folgen - zunächst vor allem umsatzsteuerliche. Deswegen wäre eine Innengesellschaft evtl. günstiger.

Re: Mittelweitergabe
von: AW ()
Datum: 26.11.2017

Die Innengesellschaft würde aber auch wieder besondere Aufzeichnungen erfordern, dann wäre eine Arbeitsersparnis nicht gegeben.
Wenn man die Idee eines Leistungsaustauschs weiter verfolgen wollte: Wie könnte man eine vollständige Zusortierung zum ideellen Bereich erreichen, insbesondere wenn der Verein (2) beim Vereinsleben keine Unterscheidung zwischen Mitgliedern von Verein 1 und 2 machen würde?

Verein 2 könnte man evtl. durch eine USt- Klausel im Vertrag absichern (Nachforderung USt bei Verein 1)
Eine Absicherung von Verein 1 scheint schwieriger