Zuwendungen im gemeinnützigen Verein
von: Thorsten ()
Datum: 23.11.2017
Hallo liebes Forum.
Folgende Frage:
Es geht um einen gemeinnützigen Karnevalsverein und um das Thema "Aufmerksamkeit bei besonderen Vereinsanlässen". Hier gilt ja pro Mitglied die Jahresgrenze von 40€
Wenn der Verein seinen Ehrenmitgliedern Freikarten zur Verfügung stellt, wäre das für mich erst einmal eine solche Zuwendung.
Nun gibt es hier im Vereinsknow-How folgende Zusatzeintrag:
"Bei Vereinsausflügen gilt die Grenze 40 € dann nicht, wenn es sich um "Zielveranstaltungen" handelt, zum Beispiel wenn im Rahmen von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen am Zielort des Ausflugs Veranstaltungen stattfinden, die den eigentlichen Satzungzwecken entsprechen. Dies kann die Teilnahme eines Gesangvereins an einem Chortreffen oder eines Sportvereins an einem Turnier sein. Für die an der Zielveranstaltung mitwirkenden Mitglieder liegt für die vom Verein getragenen Kosten grundsätzlich ohne Begrenzung eine gemeinnützigkeitsunschädliche Mittelverwendung vor."
Wenn ich das jetzt auf den Karnevals-Verein projeziere, wäre die Sitzung für mich eine Zielveranstaltung. Denn dies Sitzung entspricht dem Satzungszweck und stellt den steuerbefreiten Zweckbetrieb dar.
Wäre demnach die Freikarte hier keine Zuwendung und es läge keine gemeinnützigkeitsunschädliche Mittelverwendung vor?
Danke für Eure Antwort.