Vorsteuerabzug bei Zwekbetrieb
von: Wine ()
Datum: 21.10.2017
Hallo Herr Pfeffer, als gemeinnütziger, musizierender Verein haben wir für unser Konzert (Zweckveranstaltung) Aufwendungen für den Druck von Plakaten, Programmen und Eintrittskarten. Kann ich die ausgewiesene MwSt der Druckerei als Vorsteuer geltend machen ?