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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchführung "auslagern" per Dienstvertrag
von: Kizu ()
Datum: 13.10.2017

Hallo,

die Kassenführung und Buchhaltung gehört bei uns - wie vermutlich bei den allermeisten Vereinen - zur ur-eigensten Aufgabe des Vorstands bzw. mancher Vorstandsmitglieder (Kassenwart).

Nachdem es immer schwieriger wird, Mitglieder für die Vorstandsarbeit zu motivieren ist auch das "Outsourcing" der Buchhaltung eine mögliche Option.

Reicht ein entsprechender Dienstvertrag mit entsprechenden Datenschutzverpflichtungen und einer Vergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale aus? Darf die Dienstleistung auch ein "Privatier" (also kein gelernter Steuerberater, Buchhalter sondern z.B. ein interessiertes Mitglied) übernehmen? Was ist evtl. sonst noch beachten?

Re: Buchführung "auslagern" per Dienstvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.10.2017

Bezahlte Kräfte - .d.h abhängig Beschäftigte - dürfen das natürlich machen.
Für einen selbstständigen Buchhalter gelten die Einschränkungen bei Rechts- und Steuerberatung.
Das ist aber nicht das Problem dese Auftraggebers.