Re: Aufmerksamkeiten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.10.2017
Da gibt es leider keine verbindliche Aussagen der Finanzverwaltung.
Es hat sich zwar die Grenze in den Lohntsteuerrichtlinien auf 60 Euro erhöht, es ist nur leider unklar, ob das auch für die Aufmerksamkeiten an Mitglieder gilt. Weil ja auch schon vorher unklar war, ob die 40 Euro wirklich verbindlich sind.