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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufmerksamkeiten
von: Ninja2907 ()
Datum: 09.10.2017

Hallo!

Hat sich die Grenze für Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder auch auf 60 EUR angehoben wie im ESTG oder sind es nach wie vor 40 EUR?

Gibt es eine Möglichkeit, dem Vorstand zum 60. Geburtstag auch ein teureres Geschenk zu machen?

Viele Grüße

Re: Aufmerksamkeiten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.10.2017

Da gibt es leider keine verbindliche Aussagen der Finanzverwaltung.
Es hat sich zwar die Grenze in den Lohntsteuerrichtlinien auf 60 Euro erhöht, es ist nur leider unklar, ob das auch für die Aufmerksamkeiten an Mitglieder gilt. Weil ja auch schon vorher unklar war, ob die 40 Euro wirklich verbindlich sind.

Re: Aufmerksamkeiten
von: HHerJung ()
Datum: 02.11.2017

Sehe ich nicht so.

Zum einen, handelt es sich bei den Vereinsmitgliedern eben nicht um "Angestellte", schon daher dürfte die 60-€-Grenze nicht zum tragen kommen.

M.E. müsste aber aus Anlass eines persönlichen Grundes (z.B. runder Geburtstag oder rundes Mitgliedsjubiläum) ein Geschenk im Wert von bis zu 35 € möglich sein.

Re: Aufmerksamkeiten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.11.2017

Die LStR gelten hier natürlich nicht verbindlich. Es hat sich aber in Analogie dazu die 40-Euro-Grenze in der Praxis der Finanzverwaltung herausgebildet.
Warum die 35-Euro-Grenze gelten sollte, wüsste ich aber auch nicht.