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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Grundstücksaufwendungen
von: Fibu ()
Datum: 09.10.2017

Ich stehe gerade vor folgender Fragestellung:
Die Fußballplätze sind bei uns Eigentum des Vereins. Sprich die Gründtücke gehören dem Verein. Nun stelle ich mir die Frage ob nun die Kosten im Zusammenhang mit dem Fußballplatz (Rasenpflege, Markierfarbe für Fußballfeld, Instandhaltung Geländer etc) in die Vermögensverwaltung als Grundstückaufwendungen gehören oder in den Zweckebetrieb (Allgmeine Kosten der Sportanlagen).
Da sich der Gewinn in der Vermögensvewaltung ja direkt auf die Höhe der freien Rücklage auswirkt, wäre es natürlich sinnvoll, diese Kosten in den Zweckbetrieb aufzunehmen. Ist das auch richtig?

Re: Grundstücksaufwendungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.10.2017

Vermögensverwaltung setzt voraus, dass mit den Anlagen Vermögenserträge (langfristige Vermietung und Verpachtung) erzielt werden. Das wird wohl nicht der Fall sein.

Die Kosten gehören in den Zweckbetrieb (soweit mit den Sportanlagen Einnahmen erzielt werden ( z. B. Eintrittsgelder, entgeltlche Übelassung an Mitglieder), bzw. in den ideellen Bereich.