Re: Mitgliedsbeitragsforderungen ausbuchen
von: Henri ()
Datum: 12.10.2017
Hallo Herr Pfeffer,
dies wird unser erster Jahresabschluss als gemeinnütziger Verein. In unseren Regularien steht, dass Mitgliedsbeiträge nach 2 Jahren ausgebucht werden sollen. Also der Mitgliedsbeitrag 2015, der 2015 nicht eingegangen ist und auch 2016 nicht eingegangen ist, wird Ende 2016 ausgebucht. Das ist ja nicht BGB konform. Was müssen wir denn nun beachten? Muss auf der Mitgliederversammlung oder auf der Vorstandssitzung über diese auszubuchenden Mitgliedsbeiträge gesprochen werden? Schaut das Finanzamt darauf, z.B. in dem es sich die Protokolle ansieht?
Danke noch mal!
Henri