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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Marko ()
Datum: 28.09.2017

Hallo zusammen,

wir sind ein nicht gemeinnütziger Sportverein, aber eingetragen im Vereinsregister.
1. Als nicht gemeinnütziger Verein braucht man meines Wissens nicht die 4 Bereiche zu führen.
Da soll ein wirtschaftlicher Bereich und ein "ideeller Bereich" (oder Vereinsbereich, steuerfreier Bereich) für die Kassenführung reichen. Stimmt das so ?
2. Da wir ein eigenes Vereinsheim haben, werden die ganzen Getränkeeinnahmen und Essenseinnahmen in dem wirtschaftlichen Bereich verbucht. Dafür bezahlen wir auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt. Die bezahlte Umsatzsteuer beim Getränkeeinkauf rechnen wir als Vorsteuer gegen die abgeführte Umsatzsteuer. Soweit alles klar.
3. Wenn der Verein jetzt ein Essen für die Mitglieder spendiert, können wir das in dem wirtschaftlichen Bereich als Ausgaben verbuchen ? Gewinnmindernd und die Vorsteuer geltend machen?
4. Wo sollen Strom, Wasser und Abwasser verbucht werden ? Meines Erachtens Wirtschaftlichen Bereich. Stimmt das so ?
5. Wo werden Pokale und Geburtstagsgeschenke für die Mitglieder verbucht ?

Gruß
Marko

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.09.2017

1. Als nicht gemeinnütziger Verein braucht man meines Wissens nicht die 4 Bereiche zu führen.
Da soll ein wirtschaftlicher Bereich und ein "ideeller Bereich" (oder Vereinsbereich, steuerfreier Bereich) für die Kassenführung reichen. Stimmt das so ?

# Das ist ganz richtig.

3. Wenn der Verein jetzt ein Essen für die Mitglieder spendiert, können wir das in dem wirtschaftlichen Bereich als Ausgaben verbuchen ? Gewinnmindernd und die Vorsteuer geltend machen?

# Nein, das sind Ausgaben des ideellen (nichtunternehmerischen) Bereichs. Ein Vorsteuerabzug ist möglich, das Essen muss aber als unentgeltliche Wertabgabe umsatzversteuert werden.

4. Wo sollen Strom, Wasser und Abwasser verbucht werden ? Meines Erachtens Wirtschaftlichen Bereich. Stimmt das so ?

# In der Regel muss hier aufgeteilt werden, weil die Kosten nur anteilig in den wirtschaftlichen Bereich fallen werden.

5. Wo werden Pokale und Geburtstagsgeschenke für die Mitglieder verbucht ?

# Im ideellen Bereich.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Marko ()
Datum: 29.09.2017

Hallo Hr. Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich hätte noch ein paar Unklarheiten.

1. Wenn der Verein den Mitgliedern Vereins-T-Shirts kauft, wo werden die Ausgaben zugeordnet ?
2. Und die Einnahmen, wenn jedes Mitglied einen Teil der Kosten (50%) tragen muss ?
3. Wo werden generell bei einem nicht gemeinnützigen Verein die Kontogebühren zugeordnet ?
4. Wo werden Zinsen eines Darlehens zugeordnet ?
5. Wo werden Darlehenstilgungen zugeordnet ?
6. Sind Tilgungen Gewinnmindernd ?

Mit bestem Dank im Voraus
Marko

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.10.2017

1. Wenn der Verein den Mitgliedern Vereins-T-Shirts kauft, wo werden die Ausgaben zugeordnet ?

# Unternehmerischer Bereich, d.h. umsatz- und ertragssteuerbar

2. Und die Einnahmen, wenn jedes Mitglied einen Teil der Kosten (50%) tragen muss ?

# Hier gilt das gleiche die Kostenumlage ist ein Umsatz.

3. Wo werden generell bei einem nicht gemeinnützigen Verein die Kontogebühren zugeordnet ?

# Auch hier würde man aufteilen, nach Nutzung des Kontos

4. Wo werden Zinsen eines Darlehens zugeordnet ?

# Dort wo das Darlehen genutzt wird

5. Wo werden Darlehenstilgungen zugeordnet ?

# Die sind ertragssteuerneutral (kein Aufwand)

6. Sind Tilgungen Gewinnmindernd ?

# s.o.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Marko1 ()
Datum: 01.10.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1. Wenn der Verein den Mitgliedern
> Vereins-T-Shirts kauft, wo werden die Ausgaben
> zugeordnet ?
>
> # Unternehmerischer Bereich, d.h. umsatz- und
> ertragssteuerbar
>
???
aber hier ist doch der Unternehmerische Bereich (= Wirtschaft) nicht tangiert, sondern nur der Vereinsbereich, der nicht umsatz- und ertragssteuerrelevant ist?

> 2. Und die Einnahmen, wenn jedes Mitglied einen
> Teil der Kosten (50%) tragen muss ?
>
> # Hier gilt das gleiche die Kostenumlage ist ein
> Umsatz.
>
> 3. Wo werden generell bei einem nicht
> gemeinnützigen Verein die Kontogebühren zugeordnet
> ?
>
> # Auch hier würde man aufteilen, nach Nutzung des
> Kontos
>
> 4. Wo werden Zinsen eines Darlehens zugeordnet ?
>
> # Dort wo das Darlehen genutzt wird
>
???
Jahrelang wurden jedoch die Zinsen im unternehmerischen Bereich nicht angesetzt.
Kann man diese nun einfach absetzen mit dem Hinweis, dass in der Vergangenheit dies fälschlicher Weise versäumt wurde?

> 5. Wo werden Darlehenstilgungen zugeordnet ?
>
> # Die sind ertragssteuerneutral (kein Aufwand)
>
> 6. Sind Tilgungen Gewinnmindernd ?
>
> # s.o.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.10.2017

???
aber hier ist doch der Unternehmerische Bereich (= Wirtschaft) nicht tangiert, sondern nur der Vereinsbereich, der nicht umsatz- und ertragssteuerrelevant ist?

# Sie haben Recht, da steht kauft und nicht verkauft.

Jahrelang wurden jedoch die Zinsen im unternehmerischen Bereich nicht angesetzt.
Kann man diese nun einfach absetzen mit dem Hinweis, dass in der Vergangenheit dies fälschlicher Weise versäumt wurde?

# Ja, für die Zukunft auf jeden Fall.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Marko1 ()
Datum: 01.10.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> ???
> aber hier ist doch der Unternehmerische Bereich (=
> Wirtschaft) nicht tangiert, sondern nur der
> Vereinsbereich, der nicht umsatz- und
> ertragssteuerrelevant ist?
>
> # Sie haben Recht, da steht kauft und nicht
> verkauft.
>
> Jahrelang wurden jedoch die Zinsen im
> unternehmerischen Bereich nicht angesetzt.
> Kann man diese nun einfach absetzen mit dem
> Hinweis, dass in der Vergangenheit dies
> fälschlicher Weise versäumt wurde?
>
> # Ja, für die Zukunft auf jeden Fall.

Noch eine weitere Frage:
Neben den Zinsen wurde auch keine Afa angesetzt.
Wenn Afa angesetzt werden kann, in welcher Höhe?
privater Wohnräum:2% (50Jahre),
hier handelt es sich um einen Gewerberaum (Gaststätte).

Besten Dank bereits im voraus für Ihre kompetente und überaus schnelle Antwort.

Marko1

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.10.2017

Noch eine weitere Frage:
Neben den Zinsen wurde auch keine Afa angesetzt.
Wenn Afa angesetzt werden kann, in welcher Höhe?
privater Wohnräum:2% (50Jahre),
hier handelt es sich um einen Gewerberaum (Gaststätte).

# Ja, feste Gebäude werden auf 50 Jahre abgeschrieben.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Cariño ()
Datum: 01.04.2020

Hallo, ich mache die Buchhaltung für einen nicht gemeinnützigen Verein (die Beantragung der Gemeinnützigkeit ist geplant ) der im Vereinsregister eingetragen ist und habe ein paar Fragen.

- Wie verbuche ich die Beiträge/Startgebühren für die Ligen in denen die Mannschaften spielen?
Es handelt sich um einen Dartverein, der Verein hat bei den Ligaspielen Einnahmen aus dem Einwurf
der Spieler, bei einem gemeinnützigen Verein würde hier ein steuerbegünstiger Zweckbetrieb vorliegen

- Wie verbuche ich die Startgebühren für ein Turnier die der Verein für einen ihrer Spieler übernimmt?

vielen Dank im Voraus



Edited 1 time(s). Last edit at 01.04.2020 by Cariño.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2020

- Wie verbuche ich die Beiträge/Startgebühren für die Ligen in denen die Mannschaften spielen? Ich denke
bei einem gemeinnützigen Verein betrifft das den ideellen Bereich, ist das bei einem nicht gemeinnützigen
anders?

# Bei den Startgeldern hier liegt eine Gegenleistung vor. Das fällt also in den Zweckbetrieb. Sie sind aber nach § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.
Mitgliedsbeiträge fallen in den ideellen Bereich.


- Wie verbuche ich die Startgebühren für ein Turnier die der Verein für einen ihrer Spieler übernimmt?

# Das wären dann Ausgaben des Sportbetriebs. Wenn mit den Veranstaltungen keine Einnahmen erzielt werden, fällt das in den ideellen Bereich.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Cariño ()
Datum: 01.04.2020

pfeffer schrieb:

> # Bei den Startgeldern hier liegt eine
> Gegenleistung vor. Das fällt also in den
> Zweckbetrieb. Sie sind aber nach § 4 Nr. 22a UStG
> umsatzsteuerfrei.
> Mitgliedsbeiträge fallen in den ideellen Bereich.

der Verein zahlt die Startgelder für die Spieler, sie werden nicht von den Spielern an den Verein zurückbezahlt (diese Einnahme wäre dann umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG, wenn ich das richtig verstehe). In welchen Bereich gehören diese Ausgaben des Vereins der noch nicht gemeinnützig ist und deswegen keinen Zweckbetrieb hat?
>
> # Das wären dann Ausgaben des Sportbetriebs. Wenn
> mit den Veranstaltungen keine Einnahmen erzielt
> werden, fällt das in den ideellen Bereich.

Das Turnier wurde von einem anderen Verein veranstaltet.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2020

der Verein zahlt die Startgelder für die Spieler, sie werden nicht von den Spielern an den Verein zurückbezahlt (diese Einnahme wäre dann umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG, wenn ich das richtig verstehe). In welchen Bereich gehören diese Ausgaben des Vereins der noch nicht gemeinnützig ist und deswegen keinen Zweckbetrieb hat?

# Das sind dann Ausgaben des ideellen Bereichs

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Cariño ()
Datum: 04.04.2020

> der Verein zahlt die Startgelder für die Spieler,
> sie werden nicht von den Spielern an den Verein
> zurückbezahlt (diese Einnahme wäre dann
> umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG, wenn ich
> das richtig verstehe). In welchen Bereich gehören
> diese Ausgaben des Vereins der noch nicht
> gemeinnützig ist und deswegen keinen Zweckbetrieb
> hat?
>
> # Das sind dann Ausgaben des ideellen Bereichs

Der Steuerberater der den letzten Abschluss gemacht hat, hat das in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht. Das macht aber wenig Sinn wenn man sich die Definition ..

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.

und die die Erklärung..

Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs müssen sämtliche in § 14 AO aufgeführten Merkmale erfüllt sein. Selbständigkeit bedeutet die sachliche Selbständigkeit, d.h., die Betätigung hebt sich von der Gesamtbetätigung des Vereins ab und bildet keine Einheit.

ansieht.

Jetzt frage ich mich warum die Ausgaben die der Verein für Vereinstrikots für die Spieler hat in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen (die Frage wurde weiter oben im Thread beantwortet). In diesem Fall wird doch das Merkmal der Selbständigkeit nicht erfüllt.

um sicher zu gehen, weil ich meinen ersten Beitrag editiert habe: Es handelt sich um einen Dartverein der durch die Ligaspiele Einnahmen in Form von Einwurf in die Dartautomaten durch die Spieler hat.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: W. Pfeffer ()
Datum: 04.04.2020

Jetzt frage ich mich warum die Ausgaben die der Verein für Vereinstrikots für die Spieler hat in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen (die Frage wurde weiter oben im Thread beantwortet). In diesem Fall wird doch das Merkmal der Selbständigkeit nicht erfüllt.

# Der Verein ist selbstständig.
Es gilt aber: Die Ausgabenzuordnung folgt der wirtschaftlichen Verwendung.

Einwurf in die Dartautomaten durch die Spieler hat.

# Der Einwurf ist erforderlich, um zu spielen? Ist also wie eine Nutzungsgebühr?

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Cariño ()
Datum: 04.04.2020

> # Der Einwurf ist erforderlich, um zu spielen? Ist
> also wie eine Nutzungsgebühr?

Ja, und der Verein verbucht den Einwurf als Einnahme

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: W. Pfeffer ()
Datum: 04.04.2020

Grundsätzlich gilt: Solche Gebühren zur Nutzung von Sportanlagen sind nur bei Mitgliedern ein Zweckbetrieb, sonst einer steuerpflichtige wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Ich verstehe aber nicht, in welchem Zusammenhangt die Trikots mit diesen Gebühren stehen.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Cariño ()
Datum: 04.04.2020

> Grundsätzlich gilt: Solche Gebühren zur Nutzung
> von Sportanlagen sind nur bei Mitgliedern ein
> Zweckbetrieb, sonst einer steuerpflichtige
> wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Ein steuerbegünstiger Zweckbetrieb existiert noch nicht, der Verein ist (noch) nicht gemeinnützig

> Ich verstehe aber nicht, in welchem Zusammenhang
> die Trikots mit diesen Gebühren stehen.

Ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb kann nur vorliegen wenn Einnahmen vorhanden sind. Ich dachte es könnte von Bedeutung sein weil es vielleicht Auswirkungen auf die Zuordnung von Ausgaben bei nicht gemeinnützigen Vereinen haben könnte.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: W. Pfeffer ()
Datum: 04.04.2020

Das der Einwurf in die Automaten ein wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, steht außer Frage.
Die Trikots sehe ich hier aber nicht zugeordnet.

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Cariño ()
Datum: 04.04.2020

vielen Dank für Ihre Geduld mit mir, ich sehe einfach keine Systematik nach der ich Ausgaben zuordnen kann. Wir haben zwei Fälle besprochen:

1) der Verein kauft Trikots, der Teil der von den Spielern bezahlt wird ist ein Umsatz für den Verein = Ausgabe und Einnahme wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Begründung: Ausgabenzuordnung folgt der wirtschaftlichen Verwendung.

2) der Verein zahlt das Startgeld für die Teilnahme am Ligabetrieb, der Verein macht Umsatz durch den Einwurf der Spieler = Ausgabe ideeller Bereich, Einnahme wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Wäre Ausgabe 2) dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen wenn die gemeldeten Spieler einen Teil des Startgeldes an den Verein zurückzahlen würden? Ist das der Unterschied?

Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: W. Pfeffer ()
Datum: 04.04.2020

1) der Verein kauft Trikots, der Teil der von den Spielern bezahlt wird ist ein Umsatz für den Verein = Ausgabe und Einnahme wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Begründung: Ausgabenzuordnung folgt der wirtschaftlichen Verwendung.

# Ganz richtig.

2) der Verein zahlt das Startgeld für die Teilnahme am Ligabetrieb, der Verein macht Umsatz durch den Einwurf der Spieler = Ausgabe ideeller Bereich, Einnahme wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

# Ja.