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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umbuchung von Vermögensverwaltung in Zweckbetrieb
von: Max_K ()
Datum: 09.08.2017

Hallo,

unser gemeinnütziger Verein hält Anteile an einer weiteren Körperschaft (UG), welche bislang als Vermögensverwaltung gebucht wurde. Die Körperschaft dient aber dem Satzungszweck des Vereins. Ist es möglich, die Körperschaft problemlos in den Zweckbetrieb zu buchen?

Mit freundlichen Grüßen

Max

Re: Umbuchung von Vermögensverwaltung in Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.08.2017

Es geht ja um Gewinnabführungen. Da sehe ich zum einen keine wirtschaftliche Betätigung, zum anderen keinen Bezug zu den Satzungszwecken - deswegen keinen Zweckbetrieb.

Re: Umbuchung von Vermögensverwaltung in Zweckbetrieb
von: Max_K ()
Datum: 09.08.2017

Vielen Dank für die Antwort.

Der Satzungsbezug ist in unserem Fall gegeben. Es geht nun konkret darum, Investitionen in die UG zu tätigen, zwecks Stammkapitalerhöhung, um eine GmbH zu gründen. Dafür soll eine Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO gebildet werden. Jetzt ist nur die Frage, ob eine Umbuchung der Anteile von Vermögensverwaltung in Zweckbetrieb möglich ist?

Re: Umbuchung von Vermögensverwaltung in Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.08.2017

Die Zuordnung ist eine ertragsteuerliche keine Vermögesnzuordnung. Es geht also einzig um die Frage der Mittelweitergabe und der zeitnahmen Mittelverwendung. Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb spielen dabei keine Rolle,.