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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 08.08.2017

Lieber Herr Pfeffer,

wieder einmal eine schwere Frage für mich: wir sind ein gemeinnütziger Verein, Satzungszweck ist die Förderung der internationalen Gesinnung. 10 unserer Mitglieder haben an einer Ausschreibung der Europäischen Union teilgenommen und werden gemeinsam ein Projekt bearbeiten, das mit rund 400.000 Euro von Seiten der EU gefördert wird. Wir als Verein sollen nun zusätzlich als sogenannter "Help Desk" fungieren, d.h. verwaltungstechnische Arbeit für die Gruppe erfüllen. Hierzu gibt es auch einen "Dienstleistungsvertrag", in dem unsere Aufgaben geregelt sind. Wir erhalten von jedem der 10 Mitglieder hierzu eine Vergütung. Unsere Geschäftsführung ist nun der Ansicht, dass diese Einnahmen umsatzsteuerfrei sind - ich sehe hier allerdings einen Leistungsaustausch und würde das Ganze eher im Zweckbetrieb ansiedeln.
Argumentation der Geschäftsführung ist, dass hier lediglich Umlagen weitergereicht werden, EU Gelder immer steuerfrei seien und wir hier Leistungen gegenüber Mitgliedern erbringen, die den Satzungszweck erfüllen. Man müsse das ja nicht "Dienstleistungsvertrag" oder "Rechnung" nennen sondern könne das anderweitig umschreiben. Wir hatten hier vor vielen Jahren einmal eine Umsatzsteuersonderprüfung und mussten die Einnahmen aus Help-Desk Tätigkeiten nachversteuern, allerdings haben wir hier hier Leistungen gegenüber Nicht-Mitgliedern erbracht.
Können Sie mir hierzu kurz Ihre Einschätzung mitteilen?

Ganz herzlichen Dank!

Wilma

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.08.2017

Eine bloße Mittelweitergabe liegt nicht vor, wenn im Gegenzug eine Leistung erbracht wird.
Dabei spielt keine Rolle, dass die Mittel aus Zuschüssen stammen und die Leistungen nur an Mitglieder erbracht werden.
Ich sehe hier leider auch keinen Zweckbetrieb. Verwaltungsleistungen für Mitglieder (dazu gibt es Rechtsprechung) fallen regelmäßig in den steuerpflichtigen wirtschaftlchen Geschäftsbetrieb.
Der Fall ist aber sicher komplexer als dieses knappe Antwort vermuten lässt. Da sollte ein Fachmann darauf schauen.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: WIlma_D ()
Datum: 08.08.2017

Herzlichen Dank Herr Pfeffer!

Das hilft mir schon mal sehr weiter! Können Sie mir sagen, wie ich diesen Beschluss finde? Habe gerade schon gegoogelt aber bisher noch nichts gefunden....?

LG Wilma

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 08.08.2017

Hab schon was gefunden! Danke!!