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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sommerfest ohne Einnahmen: Welcher Zweckbereich?
von: LuHa ()
Datum: 03.08.2017

Hallo zusammen,

in unserem Verein haben wir dieses Jahr ein Sommerfest auf Kosten des Vereins als Dankeschön für unsere Mitglieder gemacht (dabei die 40,-€-Grenze/Jahr und Mitglied beachtet). In welchen Bereich fallen nun diese Ausgaben? Hätten wir die Getränke, wie sonst, zum Selbstkostenpreis weitergegeben, wäre es WG gewesen - da aber nun überhaupt keine Einnahmen erzielt worden sind, bleibt aber doch eigentlich nur der IB - oder?

Gruß
LuHa

Re: Sommerfest ohne Einnahmen: Welcher Zweckbereich?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.08.2017

Ganz richtig.