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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Georg70374 ()
Datum: 30.07.2017

Guten Tag,
wir sind ein Chor, der von einem gemeinnützigen Trägerverein getragen wird. Vereinzweck ist "die Förderung von Kunst und Kultur".

Wir geben regelmäßig Konzerte. Grundsätzlich würde ich denken, dass die Konzertein- und Ausgaben dem Zweckbetrieb zuzordnen sind. Aber was, wenn wir keine Eintrittskarten verkaufen, sondern am Ausgang nach dem Konzert Spenden sammeln? Zählen die Spenden dann zum ideellen Bereich oder zum Zweckbetrieb?

Eine ähnliche Frage ergibt sich für unsere Konzertreisen. Wir waren dieses Jahr z.B. in der Ukraine und gaben dort 4 Konzerte. Nebenei haben wir aber auch Land und Leute kennengelernt. Diese Konzertreise wurde durch eine öffentliche Kulturförderung und sowie durch Teilnehmerbeiträge finanziert. Die Konzertreise zählt ja grundsätzlich sicherlich wieder zum Zweckbetrieb. Aber was ist mit der Kulturförderung?

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Danke im Voraus!
Georg

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.07.2017

Zählen die Spenden dann zum ideellen Bereich oder zum Zweckbetrieb?

# Sie gehören in den ideellen Bereich, weil sie ja kein Entgelt, also keine wirtschaftliche Einnahme sind.

Die Konzertreise zählt ja grundsätzlich sicherlich wieder zum Zweckbetrieb.
Aber was ist mit der Kulturförderung?

# Das ist ein Zuschuss, der in den ideellen Bereich fällt.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Georg70374 ()
Datum: 30.07.2017

Danke für die schnnelle Antwort.
Wenn also die Spendeneinnahmen aus dem Konzert dem ideelen Bereich zuzordnen ist, bleiben dann aber die Aufwendungen für dieses Konzert (Künstler-Honorare, Saal-Miete etc.) trotzdem Aufwand aus Zweckbetrieb oder werden sie "infiziert" und dann ebenfalls dem ideelen Bereich zugeordnet?

Die gleiche Frage würde sich auch bei den Konzertreisen stellen.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.07.2017

Wenn aus dem Konzert keine wirtschaftlichen Einnahmen (Eintrittsgelder) entstehen, gibt es keinen Zweckbetrieb (der wird ja duch die Einnahmeerzielung gekennzeichnet). Die gesamten Kosten fallen also in den ideellen Bereich.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Georg70374 ()
Datum: 31.07.2017

Sehr interessant, hätte ich wirklich nicht gedacht. Danke für die Info!

Was ist dann mit der Konzertreise? Hier haben wir eine Förderung bekommen, die ca. die Hälfte der Kosten für Übernachtung, Flug, Essen deckt. Der Rest der Kosten wurde über einen Teilnehmerbeitrag gedeckt der Mitreisenden gedeckt. Die Frage ist, ob der Teilnehmerbeitrag nun auch als wirtschaftliche Einnahmen zählen. Es waren auch einige Begleitpersonen dabei, die also nicht mitgesungen haben.
Wir haben überraschenderweise sogar einen Überschuss erzielt, da der Teilnehmerbeitrag großzügig kalkuliert war.
Zählen nun sämtliche Einnahmen und Ausgaben aus der Konzertreise zum ideelen Bereich
a) wenn der Überschuss nicht an die Teilnehmer zurückgezahlt wird
b) wenn der Überschuss an die Teilnehmer zurückgezahlt werden, sodass Ein- und Ausgaben mit 0 aufgehen.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.08.2017

Der Rest der Kosten wurde über einen Teilnehmerbeitrag gedeckt der Mitreisenden gedeckt. Die Frage ist, > ob der Teilnehmerbeitrag nun auch als wirtschaftliche Einnahmen zählen.

#Ja. das ist eine sog. Zweckreise; die Teilnahmebeiträge fallen in den Zweckbetrieb.

Es waren auch einige Begleitpersonen dabei, die also nicht mitgesungen haben.

# Hatten die eine Aufgabe für den Chor? Dann kann man das auch dem Zweckbetrieb zuordnen.

Wir haben überraschenderweise sogar einen Überschuss erzielt, da der Teilnehmerbeitrag großzügig kalkuliert war.

# Kein Problem, ist ja steuerbegünstiger Zweckbetrieb.


Zählen nun sämtliche Einnahmen und Ausgaben aus der Konzertreise zum ideelen Bereich
a) wenn der Überschuss nicht an die Teilnehmer zurückgezahlt wird
b) wenn der Überschuss an die Teilnehmer zurückgezahlt werden,
so dass Ein- und Ausgaben mit 0 aufgehen.

# Ob ein Überschuss entsteht, spielt keine Rolle. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (zu dem auch der Zweckbetrieb gehört) wird durch eine Einnahmenerzielung (= wirtschaftliche Einnahmen) definiert, nicht durch eine Gewinnerzielung.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: vereinsmayer ()
Datum: 02.08.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Aber was, wenn wir keine Eintrittskarten verkaufen, sondern am Ausgang nach dem Konzert Spenden
> sammeln? Zählen die Spenden dann zum ideellen Bereich oder
> zum Zweckbetrieb?
>
> # Sie gehören in den ideellen Bereich, weil sie ja
> kein Entgelt, also keine wirtschaftliche Einnahme
> sind.

...demnach könnte jeder Verein den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umgehen, indem er seinen Gästen ihren Verzehr schenkt und dafür eine Spende einsammelt.

Man könnte dann auch Tafeln mit Spendenempfehlungen aushängen:

1 Cola: empfohlene Spende 1,50 €*
1 Bier: empfohlene Spene 1,80 €*
Stück Kuchen: empfohlene Spende: 2,90 €*
Tasse Kaffe: empfohlene Spene: 1,60 €*

*) bitte betrachten Sie Ihren Verzehr als Geschenk. Wir möchten Ihnen für eine sichere Heimreise jedoch
folgende Spendenempfehlungen nahelegen...


Sind Sie, Herr Pfeffer, sicher, dass man eine Dienstleistung und die damit zusammenhängenden Umsätze einfach verschenken und durch "freiwillige" Spenden ersetzen kann?

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.08.2017

...demnach könnte jeder Verein den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umgehen, indem er seinen Gästen ihren Verzehr schenkt und dafür eine Spende einsammelt.

# Der Verzehr ist ein anderer Fall, weil nicht steuerbegünstigt. Da läge eine unentgeltliche Zuwendung zu satzungsfremden Zwecken vor. Das ist gemeinnützigkeitsschädlich.

Sind Sie, Herr Pfeffer, sicher, dass man eine Dienstleistung und die damit zusammenhängenden
Umsätze einfach verschenken und durch "freiwillige" Spenden ersetzen kann?

# Es geht wie gesagt nur bei satzungsbezogenen Leistungen, die man unentgeltlich anbieten kann, ohne eine zweckfremde Uuwendung zu machen.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Georg70374 ()
Datum: 09.08.2018

Guten Tag,
da ich gerade den Jahresabschluss 2017 erstelle, wird das Thema noch mal akut bei uns.
Ich würd deshalb gern noch mal was zu unserer Chorreise fragen, die als Zweckreise zu sehen ist

Wir bekamen eine Förderung und haben Teilnehmerbeiträge eingesammt. Herr Pfeiffer schrieb dazu, dass die Teilnehmerbeiträge in den Zweckbetrieb fallen.

1. Frage:
Doch was ist mit den Aufwendungen und der Förderung für die Reise? Fallen die dann auch in den Zweckbetrieb?

Ein Teil der Begleitpersonen hatte wirklich keine Aufgabe. Wohin fallen dann deren Teilnehmerbeiträge und zugehörige Aufwendungen?

Danke im Voraus für Antworten!

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.08.2018

1. Frage:
Doch was ist mit den Aufwendungen und der Förderung für die Reise? Fallen die dann auch in den Zweckbetrieb?

# Es handelt sich um eine Zweckreise, also Zweckbetrieb.

Ein Teil der Begleitpersonen hatte wirklich keine Aufgabe. Wohin fallen dann deren Teilnehmerbeiträge und zugehörige Aufwendungen?

# Die Teilnehmer, die nicht zweckbezogen mitreisen, wären Zuschauer (= Zweckbetrieb) oder kommen aus anderen Gründen mit (= wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: LuHa ()
Datum: 10.08.2018

> Doch was ist mit den Aufwendungen und der
> Förderung für die Reise? Fallen die dann auch in
> den Zweckbetrieb?
>
> # Es handelt sich um eine Zweckreise, also
> Zweckbetrieb.

Aber die Spenden und Förderungen für eine solche Reise fallen doch in den ideellen Bereich, oder?

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.08.2018

Natürlich.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Georg70374 ()
Datum: 11.08.2018

Okay, Danke für die Beiträge. Ich fasse also noch mal zusammen und bitte um Bestätigung oder Berichtigung:

Die Konzertreise XYZ:
- Einnahmen aus Fördergelder für diese Reise --> ideeler Bereich
- Einnahmen aus Teilnehmerbeiträge der Choristen --> Zweckbetrieb
- sämtliche Ausgaben für Konzertreise --> Zweckbetrieb

Das hieße also, das ein und dasselbe Projekt (in diesem Fall Konzertreise XYZ) gespalten ist und zwar in ideel und Zweckbetrieb, kann bzw. darf das so sein?)

Konzert mit Spendensammlung am Ausgang:
- Einnahmen Spenden: --> ideeler Bereich
- Ausgaben für Raummiete --> ideeler Bereich
- Ausgaben für Solisten --> ideeler Bereich

Konzert mit Kartenverkäufen oder auf Honorarbasis
- Einnahmen aus Karteverkäufen/Honorar --> Zweckbetrieb
- Ausgaben für Raummiete --> Zweckbetrieb
- Ausgaben für Solisten --> Zweckbetrieb

Bei den Konzerten wäre dann also nichts gespalten.

Gibt es Gegenstimmen?

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.08.2018

- sämtliche Ausgaben für Konzertreise --> Zweckbetrieb

# Wenn ein Teil der Konzertreise aus Zuschüssen finanziert wird, müssten auch die Ausgaben anteilig dem ideellen Bereich zugeordnet werden.


Im Übrigen bin ich völlig einverstanden.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Georg70374 ()
Datum: 11.08.2018

Danke für die Bestätigung.

Anteilig... . fragt sich nur in welcher Höhe. Mal angenommen die Fördersumme gilt nicht für bestimmte Teile der Reise sondern für die Reise als Gesamtheit.
Wie wäre es, wenn man den ideeln Anteil der Kosten in Höhe der Fördersumme wählt.

Beispiel: Förderumme 100, Teilnehmerbeiträge 200, Kosten 250:

Fördersumme 100 --> ideel
Teilnehmerbeiträge 200 --> Zweckbetrieb
Aufwand 100 --> ideel
Aufwand 150 --> Zweckbetrieb

Das hieße der Überschuss würde im Zweckbetrieb landen.
Ist das okay so? Würde sich an der Vorgehensweise was ändern, wenn ein Defzit erzielt wird?

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.08.2018

Das hieße der Überschuss würde im Zweckbetrieb landen.

# Nein, das ist ausgeschlossen, weil es sich um keine wirtschaftliche Einnahme handelt.


Würde sich an der Vorgehensweise was ändern, wenn ein Defzit erzielt wird?

# Das kann sich ergeben und ist im steuerbegünstigten Bereich kein Problem.

Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: Georg70374 ()
Datum: 11.08.2018

Wo soll denn der Überschuss dann hin? Es sei angemerkt, dass es ein "unbeabsichtigter" Überschuss ist, da die Teilnehmerbeiträge großzügig kalkuliert waren um das Risiko einer Unterdeckung zu reduzieren.

Wie wäre die Lösung für das Beispiel?

Förderumme 100, Teilnehmerbeiträge 200, Kosten 250