Re: Zweckbetrieb - Spenden+Förderung bei Konzerten
von: vereinsmayer ()
Datum: 02.08.2017
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Aber was, wenn wir keine Eintrittskarten verkaufen, sondern am Ausgang nach dem Konzert Spenden
> sammeln? Zählen die Spenden dann zum ideellen Bereich oder
> zum Zweckbetrieb?
>
> # Sie gehören in den ideellen Bereich, weil sie ja
> kein Entgelt, also keine wirtschaftliche Einnahme
> sind.
...demnach könnte jeder Verein den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umgehen, indem er seinen Gästen ihren Verzehr schenkt und dafür eine Spende einsammelt.
Man könnte dann auch Tafeln mit Spendenempfehlungen aushängen:
1 Cola: empfohlene Spende 1,50 €*
1 Bier: empfohlene Spene 1,80 €*
Stück Kuchen: empfohlene Spende: 2,90 €*
Tasse Kaffe: empfohlene Spene: 1,60 €*
*) bitte betrachten Sie Ihren Verzehr als Geschenk. Wir möchten Ihnen für eine sichere Heimreise jedoch
folgende Spendenempfehlungen nahelegen...
Sind Sie, Herr Pfeffer, sicher, dass man eine Dienstleistung und die damit zusammenhängenden Umsätze einfach verschenken und durch "freiwillige" Spenden ersetzen kann?